Wahl zum Betriebsrat trotz Freistellung und geplanter Kündigung durch den Arbeitgeber
Kann sich ein freigestellter Mitarbeiter von dem sich der Arbeitgeber trennen will noch zum Betriebsrat(vorsitzenden) wählen lassen? Der Mitarbeiter wurde aufgrund der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist von mehreren Monaten bereits von seiner Arbeit frei gestellt. Ergänzender Hinweis: Bisher gibt es in der Firma mit 25 Mitarbeitern noch keinen Betriebsrat. Klarstellung: Die Kündigung wurde dem entsprechenden Mitarbeiter in der Tat noch nicht übermittelt. Die Gefahr besteht allerdings, dass dieses Versäumnis in den nächtsten Tagen nachgeholt wird. Bisher wurde dem betroffenen Mitarbeiter lediglich ein Aufhebungsvertrag welchen der Mitarbeiter nicht akzeptiert hat unterbreitet.
Community-Antworten (7)
23.03.2012 um 09:38 Uhr
hallo, kann er. Nur erlangt er hierdurch keinen Kündigungsschutz, was wohl hier der Sinn sein soll, da er ja bereits gekündigt worden ist.
23.03.2012 um 09:45 Uhr
Na ja - wurde tatsächlich schon gekündigt? Und wenn ja, läuft ja vielleicht ein K-Schutzprozess.
Die Sache ist also durchaus nicht sinnlos. Wählt ihn und halte uns auf den Laufenden, was dabei herausgekommen ist.
23.03.2012 um 09:50 Uhr
@Tischbein, in der Überschrift schreibst du "geplante Kündigung" und in der Frage "vereinbarte Kündigungsfrist"?? Ist ein bischen verwirrend! Sollte der Kollege noch nicht gekündigt sein, hat er gute Chancen, in den BR (sollte er gewählt werden) einzuziehen und hätte dann auch den gesetzlichen Kündigungsschutz. Ist der Kollege bereits gekündigt, passt Mainpowers Antwort bestens!
23.03.2012 um 13:36 Uhr
Ist die Kündigung schon ausgesprochen, hat der MA keinen Kündigungsschutz.
Der MA kann sich aber zur Wahl stellen. Ich muß aber den anderen recht geben dass das nicht sehr sinnvoll ist.
Der Kollege kann aber z.b. auch zum Wahlvorstand gehören.
23.03.2012 um 15:18 Uhr
Ähm,
in der Frage steht doch: "Bisher wurde dem betroffenen Mitarbeiter lediglich ein Aufhebungsvertrag welchen der Mitarbeiter nicht akzeptiert hat unterbreitet." Das heißt es ist noch keine Kündigung ausgesprochen worden! Also wurde keine Kündigung ausgesprochen!
23.03.2012 um 15:27 Uhr
@Tischbein, dieses nachträgliche einfügen von Informationen in die gestellte Frage ist denkbar ungünstig! Wenn noch was nachgereicht werden soll, dann bitte als neue Antwort!
23.03.2012 um 17:06 Uhr
durch die Änderung der Frage wird die Antwort natürlich denkbar einfach:
Natürlich rettet ihn die Wahl zum Betriebsrat. Hat er denn die Wahl bereits gefordert oder läuft die Wahlvorbereitung bereits?
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