Unser stellv. Vorsitzender ist von seinem Amt zurückgetreten hat aber sein Mandat als BR-Mitglied beibehalten. Nun soll ein neuer Stellvertreter gewählt werden. Hier nun meine Frage:
Muß zur Wahl des Stellvertreters das komplette Original-Gremium (keine Ersatzmitglieder) anwesend sein oder kann die Wahl auch mit Ersatzmitgliedern durchgeführt werden, weil z.B. ein Mitglied an diesem Tag beruflich nicht im Unternehmen greifbar ist.