Ständig-Beratendes Gastmitglied im GBR ?
Hallo liebe Mitstreiter,
Habe heute eine Einladung für den GBR bekommen. In der Tagesordnung steht ein Punkt "Abstimmung Ständig-Beratendes Gastmitglied im GBR " mit dem ich nix anfangen kann. Ich weiß das es nach BetrVG §47 keine Gastmitgliedschaft gibt .Hat so eine Abstimmung überhaupt eine Rechtsgrundlage? Vielleicht kann mir ja jemand da helfen
Gruß
liebekleine
Community-Antworten (7)
22.03.2012 um 13:33 Uhr
@liebekleine Dem Antragsteller würde ich als GBRM empfehlen das Mandat zugunsten fähigeren Kandidaten abzugeben...
22.03.2012 um 14:18 Uhr
Das ist ja Lustig
22.03.2012 um 15:02 Uhr
@Kölner
Ich werde dem sicherlich nicht zustimmen . Was würde den passieren wenn das Gremium solch einen Beschluss fasst?
Gruß liebekleine
22.03.2012 um 15:08 Uhr
@liebekleine Man würde im Rahmen der Sitzungen eine Öffentlichkeit herstellen, die nicht mit dem BetrVG konform ist - jedenfalls nicht so, wie es hier steht...
22.03.2012 um 17:34 Uhr
Wenn mit diesem beratetenden ständigen Gast nicht der in §31 genannte Beauftragte gemeint ist... Außer der TO gibt es keine weiteren Sitzungsunterlagen zu diesem Punkt?
22.03.2012 um 19:53 Uhr
@petrus
§ 31 BetrVG - Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Es wurde niemals ein Antrag gestellt und außer der TO gibt es keine weiteren Unterlagen.
Gruß
liebekleine
23.03.2012 um 10:45 Uhr
@liebekleine:
Es wurde niemals ein Antrag gestellt
Vielleicht wurde ja dieser Antrag beim BRV eingereicht und steht genau deshalb auf der TO...
außer der TO gibt es keine weiteren Unterlagen.
Hast Du mal den BRV gefragt? Vielleicht liegen die Unterlagen ja zur Einsicht im BR-Zimmer?
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