Erstellt am 22.03.2012 um 12:33 Uhr von Kölner
@liebekleine
Dem Antragsteller würde ich als GBRM empfehlen das Mandat zugunsten fähigeren Kandidaten abzugeben...
Erstellt am 22.03.2012 um 13:18 Uhr von Dutch
Erstellt am 22.03.2012 um 14:02 Uhr von liebekleine
@Kölner
Ich werde dem sicherlich nicht zustimmen . Was würde den passieren wenn das Gremium solch einen Beschluss fasst?
Gruß
liebekleine
Erstellt am 22.03.2012 um 14:08 Uhr von Kölner
@liebekleine
Man würde im Rahmen der Sitzungen eine Öffentlichkeit herstellen, die nicht mit dem BetrVG konform ist - jedenfalls nicht so, wie es hier steht...
Erstellt am 22.03.2012 um 16:34 Uhr von petrus
Wenn mit diesem beratetenden ständigen Gast nicht der in §31 genannte Beauftragte gemeint ist... Außer der TO gibt es keine weiteren Sitzungsunterlagen zu diesem Punkt?
Erstellt am 22.03.2012 um 18:53 Uhr von liebekleine
@petrus
§ 31 BetrVG - Teilnahme der Gewerkschaften Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder des Betriebsrats kann ein Beauftragter einer im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaft an den Sitzungen beratend teilnehmen; in diesem Fall sind der Zeitpunkt der Sitzung und die Tagesordnung der Gewerkschaft rechtzeitig mitzuteilen.
Es wurde niemals ein Antrag gestellt und außer der TO gibt es keine weiteren Unterlagen.
Gruß
liebekleine
Erstellt am 23.03.2012 um 09:45 Uhr von petrus
@liebekleine:
> Es wurde niemals ein Antrag gestellt
Vielleicht wurde ja dieser Antrag beim BRV eingereicht und steht genau deshalb auf der TO...
> außer der TO gibt es keine weiteren Unterlagen.
Hast Du mal den BRV gefragt? Vielleicht liegen die Unterlagen ja zur Einsicht im BR-Zimmer?