Unser Vorgesetzter möchte, daß wir eine Projektarbeit (IT-Verlagerung) durchführen. Führen wir dieses Projekt konsequent durch, werden wir allerdings weniger Arbeit in der Abteilung vor Ort haben. Daran haben wir verständlicherweise wenig Interesse. Wir denken daran, diese Arbeit genau deshalb zu verweigern. Den Beteuerungen, wir würden andere Aufgaben im Rahmen der konzernweiten Support-Aufgaben bekommen vertrauen wir nicht.

Ich bin BR-Vorsitzender, habe aber trotz aller Recherche nur sehr wenig gefunden, was eine Arbeitsverweigerung rechtfertigt. Z.B. daß der AG solche Dinge im Rahmen der "Billigkeit" nach § 315 BGB handhaben muß. Als BR könnte man noch das ein oder andere aus dem BetrVG konstruieren, aber alles sehr dünn.

Ist es denn einem Mitarbeiter wirklich zuzumuten, am eigenen Stuhl zu sägen? Oder habe ich etwas völlig übersehen?