Gruppenarbeit in der Krankenpflege
Wir sind in der Krankenpflege tätig. Bei uns gibt es einiges an Arbeitsgruppen, wie Z.B AG Pflege, Wundmanagement. Schmerz usw. Fallen diese AG`s unter die Mitbestimmung nach § 87.1 Pkt.13?
Community-Antworten (1)
26.06.2010 um 12:25 Uhr
@pehoe Nö. Gemeint ist eine Gruppe von Arbeitnehmern, die eine ihr übertragene Gesamtaufgabe im Wesentlichen eigenverantwortlich erledigt und dies im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufes. (DKK)
Das ist bei Deinen AG's sicher nicht der Fall. Und welcher Patient hat auch gerne stets mehrere Pflegekräfte um sich herum?
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