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Leiharbeiter beschäftigt ohne Zustimmung des Betriebsrates

S
Salander
Jan 2018 bearbeitet

Ein Kollege ist Teamleiter für Handwerker und auch Mitglied des BR. Seit Januar 2012 beschäftigt er in seinem Bereich Leiharbeiter und wir haben erst vor 2 Tagen davon erfahren. Es liegt keinerlei Antrag des AG nach § 99 BetrVG beim BR vor. Eine Genehmigung hat nur für das Jahr 2011 gegolten. Auf Nachfrage wie das möglich sei antwortete er, ich hab die Leiharbeiter gleich im Neuen Jahr weiterbeschäftigt. Unser AG scheint dahinter zu stecken, weil wir bereits im November 2011 vor Ablauf der Entleiherfrist signalisiert haben, in 2012 lieber Handwerker fest einzustellen. Es fiel uns nicht auf, weil sich unsere Baustellen über eine ganze Großstadt erstrecken. Besagter Teamleiter nimmt monatlich an unseren Sitzungen teil und sagt kein Wort, dass er Leiharbeiter beschäftigt. Wir sind sprachlos weil die Situation durch einen ganz blöden Zufall heraus kam. Wir sind alte Hasen im BR Geschäft, aber so etwas ist uns noch nie untergekommen. Nun meine Bitte wie sollen wir mit dem Arbeitgeber (welcher erst am Mittwoch zu sprechen ist) und gegenüber unserem BR Kollegen verfahren ? Würde mich sehr über einige Ratschläge freuen.

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Community-Antworten (12)

S
Streikbrecher

16.03.2012 um 20:30 Uhr

..Wir sind alte Hasen im BR Geschäft,..................

Na dann ist doch alles klar und ihr wisst was nun Sache ist!

R
rainerw

16.03.2012 um 22:36 Uhr

@Salander

Ein ganzer Betriebsrat pennt, oder macht seine Arbeit nicht für und nu will man die Hauptschuld bei jemanden suchen der wohlam wenigsten dafür kann. Zunächst einmal ist es keine Begründung die Beschäftigung von Leiharbeiter abzulehnen weil ihr lieber fest eingestellte Handwerker haben wollt. Hier muß eine Begründung schon stichhaltig begründet werden, ansonsten zereisst euch jeder Jurastudent in der Luft. Als nächstes, ist es euch nicht mal in den Sinn gekommen Einsatzpläne ( Schichtpläne) vom AG einzuverlagen, dann währed ihr gar nicht erst an den jetzigen Punkt angelangt. Noch eine Frage, besucht ihr eure MA nicht mal außerhalb auf den Baustellen? Den Teamleiter solltet ihr mal ins Gewissen reden. Macht dies am beten offiziell unter einem Tagesordungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen. Vergesst dabei aber nie das auch er nur Arbeitnehmer ist und wohl auf Anweisung des AG gehandelt hat. Bei dem liegt nun euer Hauptproblem. Wenn ihr tatsächlich eine nachweisbare Vereinbarung hattet das er nur im Jahr 2011 Leiharbeiter einsetzen durfte, dann fordert ihn umgehend auf diesebis zum Tage XY von den Baustellen zu entfernen. Sollte dies bis dahin nicht geschehen würdet ihr euren Rechtsanwalt mit der Angelegenheit beauftragen. Ob ihr bei Gericht damit Erfolg hättet steht natürlich in den Sternen, da ihr ja knapp 4 Monate gepennt habt.

B
Betriebsrätin

17.03.2012 um 10:02 Uhr

Wenn hier ein AN, Leiharbeiter ohne Vertrag bei einem AG beschäftigt ist/wurde sollte der sich einen guten Anwalt suchen und auf das Bestehen eines unbefristeten ArbV klagen. Denn der "Entleiher" hatte ja möglicher weise keinen Vertrag mit dem Verleiher somit gab es keine Vertragsgrundlage damit der Leih-AN beim Verleiher beschäftigt werden konnte. Folglich mündlicher ArbV mit dem Entleiher. Keinne solche Verfahren vor dem ArbG welche dann positiv liefen.

I
Irmgard

17.03.2012 um 10:08 Uhr

whow, deine Glaskugel hätte ich gern.

G
gironimo

17.03.2012 um 10:22 Uhr

Besagter Teamleiter nimmt monatlich an unseren Sitzungen teil und sagt kein Wort< ist der auch BR?

Natürlich könnt Ihr den AG auffordern, die personellen Maßnahmen sofort zu unterlassen. Da ist es ja zunächst unerheblich, ob es irgendwelche Gründe gäbe, nein zu sagen. Der BR war nicht beteiligt im Sinne des § 99 BetrVG - ergo - Maßnahme stoppen.

Natürlich habt Ihr damit noch nicht Eure internen Probleme im BR gelöst. Auch wenn Ihr alte Hasen seid, eine Auffrischung in Form des einen oder anderen Seminares gut jedem mal gut.

B
Betriebsrätin

17.03.2012 um 11:23 Uhr

Irmgard nix Glaskugel!

Denn wenn man richtig ließt habe ich könnte man lesen, wenn man es möchte, dass ich vom MÖGLICH spreche. Auf alle Fälle eine Prüfung welche es wert ist. Denn ich kenne Fälle wo Leiharbeiter erfolgreich waren in sochen Fällen.

Wenn also hier vorher nur ein zeitlich befristeter Vertrag zwischen Ver- und Entleiher bestanden hatte oder der Verleiher ggf. gar kein Recht der Verleihung gem. AÜG hatte, was auch oft so ist, können dann Leihn-AN erfolgreich klagen. Das wissen nur zu wenige bzw. trauen sich zu wenige.

S
Salander

17.03.2012 um 11:55 Uhr

Zunächst erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Ein Mitglied des BR hat gestern, so viel hab ich heute per Mail erfahren, den AG zur Rede gestellt. Er sagte, sie können mir glauben, ich hab das nicht gewusst, der Teamleiter hat eigenmächtig gehandelt. Am Montag tagt der BR zu diesem Thema. Alles nehmen wir dem AG nicht ab.

@ rainerw danke für die Schelte, aber auch danke für deine Hinweise in der Sache. Wenn man wusste, dass die Verträge zum Ende 2011 ausliefen und keine neuen geschlossen wurden, weil nix vorlag, woher sollten wir dann wissen, das sich Leiharbeiter auf Baustellen rumtummeln. Unsere eigenen Handwerker dachten, das alles wie in 2011 lief und sagten deshalb kein Wort, für die war das normaler Alltag. Wir haben uns auch nie quer gestellt was die Einstellung von Leiharbeitern anging. Da es dem Unternehmen gut geht, wir dazu noch kommunal sind, macht es doch eher Sinn Handwerker richtig in Lohn und Brot zu bringen. Nur das haben wir unserem AG im November gesagt und er hat genickt. Es war bisher so, dass die Teamleiter was die Verträge angingen, selbsständig handeln konnten gegenüber der Entleiherfirma. Die TL kannten unsere Einstellungen zur Abzocke von Leiharbeitern und scheinen es heimlich weiter getan zu haben, über 2011 hinaus und wie gesagt, ein blöder Zufall brachte es ans Licht.

Nichts für ungut, wir klären die Sache. Es gibt keine Probleme nur Lösungen,vielen Dank an euch, wir werden manche Hinweise mit einfließen lassen. Ich berichte nächste Woche über den Ausgang. Wir vermuten, dass der AG dennoch dahinter steckt und jetzt die Schuld bei den Teamleitern sucht, denn die hüllen sich in Schweigen.

Euch ein sonniges Wochenende. VG Salander

B
Betriebsrätin

17.03.2012 um 12:43 Uhr

selbst wenn der AG es wirklich nicht wusste, was dann ja ein schreckliches Bild auf ihn als AG wirft, spielt es keine Rolle. Er muss sich das Handeln seiner Führungskräfte voll zurechnen lassen.

Wenn aber der Teamleiter eigenmächtig gehandelt hat, kann es massive Folgen für ihn haben, dann würde ihn hier auch nicht das BR-Mandat schützen.

M
Moore

17.03.2012 um 15:22 Uhr

Hallo Salander, ohne jetzt weiter ins Detail zu gehen, gibt es für euch eine weitere Möglichkeit, dem BR entsprechenden Respekt zu verschaffen.

  1. Den AG abzumahnen und sich in Zukunft an das BetrVG zu halten.
  2. Schaut doch mal in den § 23,3 des BetrVG
  3. Auch der 101 ist nicht von schlechten Eltern

Respekt verschaffen bedeutet ebenfalls viele Detailarbeit in eurer Dokumentation und wachsam durch den Betrieb zu gehen.

Lieb Mitleser, bitte verschont mich, falls es euch gelüstet, mit Zurechweisungen jeglicher Art. Weitere Zusammenarbeit aber gerne wilkommen. Viel Erfolg. Moore

S
Salander

17.03.2012 um 16:14 Uhr

@moore, betriebsrätin

vielen Dank für eure Antworten, Ihr habt die gleichen Gedanken aufgezeichnet. Genau so werden wir verfahren. Unsere Handwerker haben meist Tagesbaustellen, sprich Kundendienst, deshalb haben die einen straffen Zeitplan und man kommt kaum zum reden. Wir schärfen aber jetzt noch kritischer unseren Blick. Vielen Dank, viele Grüße Salander

M
Moore

17.03.2012 um 16:28 Uhr

........3. Auch der 101 ist nicht von schlechten Eltern

P
Petrus

19.03.2012 um 12:58 Uhr

sie können mir glauben, ich hab das nicht gewusst, der Teamleiter hat eigenmächtig gehandelt. Und wer bezahlt den Leiharbeiter seit 11 Wochen, wenn der ArbGeb nichts, aber auch gar nichts davon weiß? Wohl kaum der TL aus seiner Privatschatulle...

Wobei... wenn der ArbGeb tatsächlich nichts weiß, hat er keinen AN-Überlassungsvertrag mit wem auch immer. Er beschäftigt die Person aber im Betrieb... Wenn das SO ist, ist die Glaskugel der Betriebsrätin mal gar nicht sooo schlecht...

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