Hallo ihr Spezialisten,

wir haben einen genehmigten Stellenplan im Unternehmen. Jetzt soll durch eine interne Umsetzung eine Stelle nicht mehr mit 100 % sondern nur noch mit 80 % besetzt werden. Da durch diese Maßnahme der Dienstplan in dieser Abteilung nicht mehr ordnungsgemäß aufrecht erhalten werden kann (müsste dann mit Auszubildende aufgefüllt werden), wollen wir dem wiedersprechen. Wir finden aber nicht wirklich einen sinnvollen Paragraphen aus dem BetrVG den wir anführen können. Für eine sinnvolle Rückantwort danke ich auch im Namen meiner Kollegen/innen.