Erstellt am 15.03.2012 um 15:25 Uhr von gironimo
Die Antwort liefert § 13 BetrVG. Neuwahlen
Erstellt am 15.03.2012 um 18:54 Uhr von ganther
Wer solche Fragen stellt zeigt aber das es mit dem Wissen um das BetrVG nicht weit her ist. Unbedingt Schulung besuchen! Das sind Basics!!!!