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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwahl eines AN-Vertreters im Aufsichtsrat

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fränky
Jan 2018 bearbeitet

Hi @ all,

wir müssen ne Nachwahl eines Arbeitnehmervertreters im Aufsichtsrat durchführen. Ich finde jedoch nichts zum Ablauf einer Wahl, so mit Fristen für bestimmte Aushänge zum Beispiel. Nun meine Frage: Weis einer ob die Fristen für die Aufsichtsratswahl genauso sind wie die für den Betriebsrat? Da könnte ich meinen Plan von der letzten BR-Wahl nehmen :)

thx fränky

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Community-Antworten (1)

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Petrus

05.02.2008 um 17:06 Uhr

Riskier mal einen Blick in die einschlägige Wahlordnung... Welche? DrittelbG? MitbestG? MontanmitbestG? Da Du nicht schreibst, nach welchem Gesetz ihr AN-Vertreter benennen dürft, geht's leider nicht konkreter.

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