W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwahl Ersatzmitglieder

Q
Quarkp
Jan 2018 bearbeitet

Durch das Ausscheiden eines BR Mitgliedes rückt das letzte "übrig" gebliebene Ersatzmitglied nach. Kann eine Nachwahl von zusätzlichen Ersatzmitglieder erfolgen, damit zukünftig wieder welche vorhanden sind? Paragraf 13 Abs 2 BetrVG ist hier für mich nicht deutlich.

2.18808

Community-Antworten (8)

N
nicoline

06.05.2015 um 09:25 Uhr

Paragraf 13 Abs 2 BetrVG ist hier für mich nicht deutlich. Tja, das ist manchmal so, dass man die Gesetzessprache nicht versteht.

Ersatzmitglieder kann man nicht nachwählen. Mit dem Nachrücken des letzten Ersatzmitgliedes seid ihr jetzt wieder vollzählig?! Dann ist alles in Ordnung, ihr habt halt nur keine Ersatzmitglieder mehr. Wenn jetzt 2 BRM ausgeschieden wärenn und es hätte nur noch ein Ersatzmitglied gegeben, müssten Neuwahlen eingeleitet werden.

G
gironimo

06.05.2015 um 11:22 Uhr

zur Verdeutlichung - in dem von nicoline genannten Fall dann aber Wahlen des gesamten BRs, nicht nur der Nachrücker.

N
nicoline

06.05.2015 um 18:57 Uhr

Ersatzmitglieder kann man nicht nachwählen. Ja stimmt, das war sicher nicht deutlich genug!

P
Pjöööng

06.05.2015 um 19:06 Uhr

Um es klarzustellen: In Antwort 1 müssten NEUwahlen eingeleitet werden.

K
Kölner

06.05.2015 um 20:06 Uhr

Ganz klar: Der Betriebsrat muss einen Wahlvorstand einsetzen und dieser muss Neuwahlen einleiten.

N
nicoline

06.05.2015 um 20:59 Uhr

Um es nochmal ganz deutlich zu genauern: Es sind Neuwahlen des gesamten Betriebsrates einzuleiten, wenn diese Situation aus Antwort 1 eintritt: Wenn jetzt 2 BRM ausgeschieden wären und es hätte nur noch ein Ersatzmitglied gegeben...

Ist das jetzt deutlich und verständlich genug???

P
Pjöööng

06.05.2015 um 21:11 Uhr

Wobei man natürlich explizit darauf hinweisen muss dass diese Notwendigkeit der Neuwahlen des gesamten Gremiums inclusive neuer Ersatzmitglieder nur dann ergibt, wenn das nur eine Ersatzmitglied nur ein eines Ersatzmitglied VOR dem Ausscheiden der 2 BRM ist und sich die nur noch einene Ersatzmitgliedseigenschaft NICHT durch das Ausscheiden der beiden BRM ergibt.

N
nicoline

06.05.2015 um 21:18 Uhr

Ja genau, unbedingt, das hatte ich natürlich mal wieder total übersehen! Danke Dir Pjöööng, für diese so wichtige Richtigstellung!

Ihre Antwort