Erstellt am 15.03.2012 um 14:46 Uhr von Lexipedia
@wolfi
Immer nur eins NEUWAHL des BRVs.
Erstellt am 15.03.2012 um 18:54 Uhr von ganther
Wer solche Fragen stellt zeigt aber das es mit dem Wissen um das BetrVG nicht weit her ist. Unbedingt Schulung besuchen! Das sind Basics!!!!
Erstellt am 16.03.2012 um 07:39 Uhr von rainerw
Ert einmal rückt der Stelli automatisch nach. Dieser muß dann umgehend eine Neuwahl des BRV einleiten. Will der Stelli selber auch für das Amt kandidieren sollte auch gleich die Position des Stellis (im Falle seiner Wahl zum BRV) neu besetzt werden.
Erstellt am 16.03.2012 um 14:14 Uhr von Widder
Ert einmal rückt der Stelli automatisch nach.. NEE.NEE.NÈE.
Der Stelli übernimmt die Geschäftsführung des BR, aber erst dann, wenn der BRV zurück getreten ist, also entweder seinen Vorsitz niederlegt, oder sein Mandat zurück gibt.
Erst dann kann eine Neuwahl des BRV stattfinden.