Erstellt am 15.03.2012 um 14:01 Uhr von ganther
@Mundwerker
ohne Kenntnis von Arbeitsvertrag und der betrieblichen Regelung zur Arbeitszeit, Weiterbildung etc. ist das Kaffeesatzleserei!
@feuerdrache
der MA soll mit der Abmahnung einen guten Anwalt der von Arbeitsrecht Ahnung hat (wie wir nun leider festestellen mussten haben das oftmals nicht einmal Fachanwälte für AR) aufsuchen und sich bereaten lassen. der kann ihm sicher raten wie hier zu verfahren ist (Stellungnahme, Klage etc).
Erstellt am 15.03.2012 um 14:19 Uhr von rolfo
Es genügt auch wenn der Kollege der Abmahnung ohne Angabe von Gründen widerspricht. Eine Abmahnung wird dann erst in einem Kündigungsschutzprozess von Interesse sein.
Erstellt am 15.03.2012 um 14:25 Uhr von docpille
@Ganther
Anwalt aufsuchen?? Kosten des Anwalts.
Die Abmahnung ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde(eigentlich), ausser der MA hat sich verpflichtet regelmäßig teilzunehmen, da der AG diesen Kurs bezahlt.
@feuerdrachen
Ich habe mittlerweise gelernt , das auch deine Kollegen dir nur die hälfte erzählen, hake nochmals nach,hat er irgendwas unterschrieben..... usw.
Erstellt am 15.03.2012 um 14:39 Uhr von ganther
tja dann verstehst Du es nicht
Erstellt am 15.03.2012 um 15:32 Uhr von gironimo
Hallo feuerdrachen,
kläre doch bitte auf, ob Du BR bist, bei der Mehrarbeit oder andere Verteiliung der Arbeitszeit und bei der betrieblichen Fortbildung mitbestimmt habt.
Erstellt am 15.03.2012 um 15:33 Uhr von feuerdrachen
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Der Kollege hat die Abmahnung heute erhalten, bei einem weiteren Nichterscheinen in der folgenden Woche soll er gekündigt werden.
Erstellt am 15.03.2012 um 17:49 Uhr von docpille
@feuerdrachen
du müsstest schon mehr details bringen, so kann man hier gar nichts sagen.