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Abmahnung wg. Arbeitsverweigerung?

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feuerdrachen
Jan 2018 bearbeitet

Einem Kollegen wird eine Abmahnung erteilt, da er an einem Englischkurs nicht teilgenommen hat. Der Kurs sollte einmal wöchentlich von 17:30 bis 19:30 statt finden. Seine Arbeitszeit endet normalerweise um 16:30. Er besucht bereits an zwei weiteren Arbeitstagen vormittags einen Englischkurs. Ist das als Arbeitsverweigerung zu sehen? Der Kollege ist als Konstrukteur angestellt.

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Community-Antworten (7)

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ganther

15.03.2012 um 15:01 Uhr

@Mundwerker

ohne Kenntnis von Arbeitsvertrag und der betrieblichen Regelung zur Arbeitszeit, Weiterbildung etc. ist das Kaffeesatzleserei!

@feuerdrache der MA soll mit der Abmahnung einen guten Anwalt der von Arbeitsrecht Ahnung hat (wie wir nun leider festestellen mussten haben das oftmals nicht einmal Fachanwälte für AR) aufsuchen und sich bereaten lassen. der kann ihm sicher raten wie hier zu verfahren ist (Stellungnahme, Klage etc).

R
rolfo

15.03.2012 um 15:19 Uhr

Es genügt auch wenn der Kollege der Abmahnung ohne Angabe von Gründen widerspricht. Eine Abmahnung wird dann erst in einem Kündigungsschutzprozess von Interesse sein.

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DocPille

15.03.2012 um 15:25 Uhr

@Ganther

Anwalt aufsuchen?? Kosten des Anwalts.

Die Abmahnung ist nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurde(eigentlich), ausser der MA hat sich verpflichtet regelmäßig teilzunehmen, da der AG diesen Kurs bezahlt.

@feuerdrachen Ich habe mittlerweise gelernt , das auch deine Kollegen dir nur die hälfte erzählen, hake nochmals nach,hat er irgendwas unterschrieben..... usw.

G
ganther

15.03.2012 um 15:39 Uhr

tja dann verstehst Du es nicht

G
gironimo

15.03.2012 um 16:32 Uhr

Hallo feuerdrachen,

kläre doch bitte auf, ob Du BR bist, bei der Mehrarbeit oder andere Verteiliung der Arbeitszeit und bei der betrieblichen Fortbildung mitbestimmt habt.

F
feuerdrachen

15.03.2012 um 16:33 Uhr

Hallo, vielen Dank für Eure Antworten. Der Kollege hat die Abmahnung heute erhalten, bei einem weiteren Nichterscheinen in der folgenden Woche soll er gekündigt werden.

D
DocPille

15.03.2012 um 18:49 Uhr

@feuerdrachen

du müsstest schon mehr details bringen, so kann man hier gar nichts sagen.

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