Einem Kollegen wird eine Abmahnung erteilt, da er an einem Englischkurs nicht teilgenommen hat. Der Kurs sollte einmal wöchentlich von 17:30 bis 19:30 statt finden.
Seine Arbeitszeit endet normalerweise um 16:30.
Er besucht bereits an zwei weiteren Arbeitstagen vormittags einen Englischkurs.
Ist das als Arbeitsverweigerung zu sehen?
Der Kollege ist als Konstrukteur angestellt.