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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umstrukturierung

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hilfsheriff
Jan 2018 bearbeitet

hallo liebe kollegen, in unserem betrieb sollen in diesem jahr mehrere bereiche zu einer neuen abteilung zusammengelegt werden. im zuge dessen, soll auch intern eine person die leitung für diese neu geschaffene abteilung bekommen. inwieweit ist in diesem fall der br in der mitbestimmung?

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Community-Antworten (2)

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ganther

15.03.2012 um 15:25 Uhr

vielleicht mal einen Blick in die §§111ff BetrVG werfen. Je nach ausgestaltung fällt mir noch § 99 betrVG ein. Übder Personalplanung kann man in einem solchen Zusammenhang auch reden, vielleicht stehen auch Qualifizierungen an.... neue Technik?

Also Ideen kann man da schon entwickeln

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gironimo

15.03.2012 um 16:37 Uhr

Neue Stelle Leitung:> Ausschreibung > Zustimmung des BR bei Versetzung/Einstellung (§99 BetrVG). Prüfen, ob bei der einen Person der Versetzungsbegriff zutrifft (§ 95 BetrVG).

Was geschieht mit den Leitern der bisherigen Bereiche? Wie ändern sich eventuelle Zuständigkeiten etc. (also durchaus Personalplanung)

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