keine ASA- Sitzungen
was können wir als BR machen, wenn der AG keine ASA- Sitzungen einberuft, bzw.mit der Begründung es gibt ASA- Sizungen, aber die sind nur auf den Mutterkonzern zugeschnitten. Können wir solche einklage? habe im ASiG nichts dazu gefunden. Dake für die Hilfe
Community-Antworten (2)
14.03.2012 um 19:35 Uhr
Dann solltest Du dem AG noch einmal den § 11 ASiG unterbreiten und die Stelle "....in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten..." gelb markieren. Der BR könnte eine Frist nennen, in der er die Bildung eines derartigen Ausschusses erwartet und die Kontaktaufnahme mit der Aufsichtsbehörde in Aussicht stellen, wenn es nicht klappt.
15.03.2012 um 11:43 Uhr
Ergänzung zu gironimo: Wenn es schon einen ASA gibt - aber nur auf dem Papier, weil der praktisch nie tätig wird, ist ebenfalls eine Kontaktaufnahme zur Aufsichtsbehörde möglich. Beim ersten Mal wird sie dem Arbgeb vermutlich noch mal seine Pflichten erklären, im Wiederholungsfall zu §12 ASiG greifen und die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung seiner ArbGeb-Pflichten anordnen. Und wenn die behördliche Anordnung missachtet wird, werden die Wiederholungsfälle nach §20 kostenpflichtig...
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