Kurzarbeit für Wahlausschuß...?
Hallo! In unserem Bau-Betrieb ist seit langen,vieles im Argen-deshalb haben wir uns entschlossen einen Bettriebsrat zu gründen! Nun hatten wir gemeinsam mit der Gewerkschaft zur Wahl des Wahlausschusses eingeladen - ich als einer der Unterzeichner der Einladung bzw Einleitung - wurde nun auf Kurzarbeit gesetzt und sitze nun zu Hause!Ist das Rechtens und was kann der AG noch mit mir machen? (Ich wurde in den Wahlausschuß gewählt)
Community-Antworten (2)
14.03.2012 um 12:23 Uhr
Man kann eine BR-Wahl nicht dadurch verhindern, indem man einfach Kurzarbeit Null macht.
Wenn Du die Gewerkschaft als Unterstützung hast, gehe zu ihr und lass Dich von ihr unterstützen und beraten.
14.03.2012 um 20:10 Uhr
Kurzarbeit kann ein AG NUR anordnen/umsetzen wenn er sofern ein BR vorhandeln ist mit diesem eine BV dazu abschließt. Gibt es keinen BR so MUSS der AG dieses einvernehmlich mit jedem AN regeln.
Wenn es keine der o.a Regelungen gibt, gibt es auch keine Kurzareit!!!
Wende die an die Gewerkschaft und Agentur für Arbeit ob dort Kurzarbeit beantragt und genehmigt wurde und dann zum Anwalt.
Bedeutet, dem AG täglich die volle Arbeitkraft (am besten unter Zeugen) anbieten und so den AG in Annahmeverzug § 615 BGB setzen. Dann muss der AG auch wenn er keine Arbeit hat den vollen Lohn zahlen
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