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Auskunftsperson

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wie würdet Ihr folgende Situation behandeln.

Wir haben kürzlich den BR neu strukturiert. Die Funktion des BRV incl. Freistellung wurde auf mich übertragen. Die Entscheidung hierzu war im BR einstimmig. Die derzeitige Arbeit zwischen BR und GF gestaltet sich seitdem etwas schwierig. Zumal die GF offen und auch Mithilfe seiner " Falken" seine Missbilligung bezüglich der Maßnahme in der Belegschaft bekundet. Nun meine Frage an euch. Die GF hat bestimmt dass sämtliche Anfragen des BR durch den BRV nur noch persönlich an "Ihn" zu erfolgen haben. Fragen an den Personaler, Controller oder Abteilungsleiter werden zurückgewiesen. Nun besteht ja auch die Möglichkeit des BR´s Innerbetriebliche Auskunftspersonen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu kontaktieren. Kann eine GF diesem Personenkreis untersagen Informationen an den BR weiterzugeben. Wie würdet Ihr diese Situation begegnen?

Vielen Dank für euere Antworten. Grüße von Beärle

1.82005

Community-Antworten (5)

K
karlie

13.03.2012 um 19:15 Uhr

Aufgaben vom Betriebsratsvorsitzenden

Seine Aufgabe besteht vor allem in

  • der Vertretung vom Betriebsrat
  • der Leitung vom Betriebsrat
  • der Übernahme von Verwaltungsaufgaben im Betriebsrat
  • Übernahme weiterer Aufgaben durch Beschluss des Betriebsrats
  • er vertritt den BR nach außen, also auch gegenüber dem AG und nimmt auch Erklärungen des AG an.

aber

Der Betriebsrat kann auch ein anderes Mitglied des Betriebsrats als den Betriebsratsvorsitzenden bestimmen, dem der Arbeitgeber gegenüber ggf. auch nur in bestimmten Angelegenheiten Erklärungen gegenüber abzugeben hat. Die Regelung greift jedoch erst mit ihrer Bekanntgabe gegenüber dem Arbeitgeber. Wenn der Betriebsrat einem Ausschuss eine Aufgabe zur selbständigen Erledigung übertragen hat, so ist davon auszugehen, dass der Vorsitzende des Ausschusses in diesen Angelegenheiten auch zur Entgegennahme von Erklärungen berechtigt ist. Dies gilt für Arbeitsgruppen entsprechend.

http://www.arbeitsrecht-berlin.de/betriebsrat/geschaeftsfuehrung-des-betriebsrats/betriebsratsvorsitzender/aufgaben-betriebsratsvorsitzender/

§ 26 BetrVG - Vorsitzender(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.

(2) Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.

Annahme von ErklärungenDer Vorsitzende des BR (im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter) ist nicht verpflichtet, Erklärungen außerhalb der Arbeitszeit und außerhalb der Betriebsräume entgegenzunehmen; tut er dies doch, gilt die Erklärung als zugegangen. Der stellvertretende Vorsitzende kann und darf die Aufgaben und Befugnisse des Vorsitzenden nur wahrnehmen, wenn und solange der Vorsitzende selbst verhindert ist.

http://www.sapler.igm.de/demokratie/bvg026.html

R
rainerw

13.03.2012 um 20:21 Uhr

Der AG ist hier im Recht. Der BR hat sich neu Strukturiert, und nu macht es der AG. Ich hoffe ihr könnt ihn so mit arbeiten zudecken das er es irgendwann mal über wird.

D
DerAlteHeini

14.03.2012 um 00:01 Uhr

Beärle Der Ansprechpartner des BR ist der Arbeitgeber bzw. die GF, oder ein ausdrücklich schriftlich benannter Vertreter. Es ist müßig für den BR sich mit Personaler, Controller, Abteilungsleiter oder Vorarbeiter auseinanderzusetzen, da sie eh keine grundlegenden Entscheidungen treffen können. Der BR sollte aber dem GF einmal zeigen, mit welchen vielfältigen Aufgaben der sich beschäftigen muss. Hierfür dürfte das abarbeiten des § 23 BetrVG prädestiniert sein.

G
gironimo

14.03.2012 um 10:31 Uhr

Da musst Du durch. Wenn der AG dies so will - musst Du ihn erziehen. Schütte ihn zu mit Anfragen und Erklärungen (falls erforderlich mit Fristsetzungen der Erledigung). Irgedwann wird er merken, dass es doch nicht günstig ist, alles über seinen Schreibtisch ölaufen zu lassen.

Und wenn er gegen Dich offen intigriert, erinnere ihn daran, dass es auch soetwas wie Behinderung des Betriebsrats gibt.

L
Laffo

14.03.2012 um 20:59 Uhr

@Beärle ich kann hier nichts verwerfliches seitens der GF feststellen.Vollkommen korrekt! Der BR stellt seine Anfrage etc. direkt an seinen Ansprechpartner, den AG oder halt den von diesem eingesetzten Ansprechpartner. Dieser koordiniert die Anfragen des BR. Beschäftigt ihn!!!

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