Sachkundige betriebliche Auskunftspersonen nach BetrVG §80 Abs. 2
Wenn ein Betriebsrat mangels eigener Sachkenntnis eine bestimmte Betriebliche Auskunftsperson anfordert-inwiefern gerät dieser in die Bredouille wenn er über Dinge Bescheid weiss die er vom Arbeitgeber erfahren hat? Inwieweit hat die Person das Recht Dinge gegenüber dem BR zu verschweigen oder die Verpflichtung Sachverhalte mitzuteilen? Ist die Person gegen Benachteiligung geschützt?
Alles Gute im Neuen Jahr von den Betriebsratten
Community-Antworten (1)
05.01.2011 um 18:56 Uhr
Ihr ladet einen betriebsinternen Sachverständigen zur Klärung eines bestimmten Sachverhaltes ein! Er unterliegt nicht der Abteilungsinternen Schweigepflicht, die es offiziell gar nicht gibt, sondern, ist er als Vertreter der Abteilung zur Auskunft verpflichtet. Ihr legt fest zu welchem Thema er befragt werden soll und nur dazu darf er Stellung nehmen. Alle Informationen, die er zu anderen Themen äußert, dürfen in keinster Weise verwandt werden.
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