Was darf eine sachkundige Auskunftsperson (§ 80 II S.3)?
Ist ein sachkundiger Berater (gem. § 80 II S. 3) eigentlich befugt, zur Erfüllung seines Auftrages auch Informationen von außen einzuholen und diese auszuwerten und das Ergebnis dem BR zur Verfügung zu stellen? Der Mitarbeiter, den wir gern beauftragen würden hätte die Kenntnisse und Fähigkeiten dazu und würde uns die Beauftragung eines externen Gutachters ersparen. Die GF hat nichts gegen seine Funktion als sachkundiger Berater, legt den § 80 II 3 jedoch dahingehend aus, dass in dieser Funktion ausschließlich interne Informationen weitergegeben und erläutert werden dürfen. Daher hat sie dem Mitarbeiter untersagt, externe Informationen einzuholen oder gar auszuwerten. Haben sie recht? Besten Dank!
Community-Antworten (4)
06.01.2010 um 23:58 Uhr
was hast Du an den anderen Antworten im Ursprungsthread auszusetzen?
07.01.2010 um 00:06 Uhr
Die beiden Gegenfragen waren wenig hilfreich und am Thema vorbei - habe meine Frage wohl ursprünglich nicht direkt genug gestellt. Daher der neue Versuch.
07.01.2010 um 08:50 Uhr
@ crossnick, nach dem Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe 10. Auflage zum § 80 Rn 119 ist der sachkundige MA nicht der Vertreter des AG. Er unterliegt auch bei seiner Beratungstätigkeit keinerlei Weisungen des AG. Der Sachkundige ist verpflichtet, den BR nach besten Wissen und Gewissen zu beraten. Deshalb kann er auch externe Infos einholen und verwerten.
07.01.2010 um 14:03 Uhr
Besten Dank. Das hilft weiter!
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