W.A.F. LogoSeminare

Gewerkschaften

L
Lucya
Jan 2018 bearbeitet

wir sind Mitglieder im Betriebsrat(Vorsitzende und Stellvertreter ) und der Gewerkschaft, wie auch weitere BR Mitglieder, Zwei davon bekommen jedoch dauernt Werbeumschläge/geschenke etc. immer adressiert an den BR z.H....... Ebenfalls verfügen diese beiden Mitglieder über Mitgliederlisten der im Betrieb Beschäftigten und werden dauernt zu Veranstaltungen geladen. Haben wir auch ein Anrecht z.B. auf Mitgliederlisten etc. ?? oder sucht die Gewerkschaft nach Nasenfaktor aus... wir verstehen das nicht.

wir sind keine Trittbrettfahrer - sondern auch GEW - Mitglieder

Wer kann helfen.. Danke

1.12602

Community-Antworten (2)

S
Streikbrecher

12.03.2012 um 14:05 Uhr

Die Mitgliederlisten der Gewerkschaft gehen den BR als BR nichts an. Die GEW kann aber GEW-Mitgliedern unterBeachtung des Datenschutzes und der Satzung Dinge/Unterlagen überlassen. Diese gehen dann 3 nichts an.

Helfen kann die GEW bzw. dort Mitglied werden.

Nichtmitglieder haben KEINEN Anspruch auf Unterlagen von der GEW. Die GEW braucht diesen auch noch nicht einmal die TV überlassen.

Also, alles nach dem Motto nur wer zahlt, hier GEW-Beiträge hat auch Ansprüche.

Trittbrettfahrer nicht!!!!!

R
Rapper

12.03.2012 um 15:03 Uhr

Hallo Lucya,

kann es vielleicht sein, dass diese beiden BRM von der GEW als Vertrauenleute für die Gewerkschaftsmitglieder in eurem Betrieb fungieren. Es gibt viele Betriebe, in denen die GEW Betriebsgruppen oder Vertrauensleute hat. Das die dann natürlich auch die Listen der Mitglieder haben, sollte selbstverständlich sein. Wen sollten sie sonst betreuen, wenn die Namen nicht bekannt sind.

Ich mache das sonst so, wenn ich nicht weiss, warum der oder die etwas extra für die GEW macht, dann frage ich einfach nach. Unter Gewerkschaftern sollte das so sein.

Ihre Antwort