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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Übersendung Wahlniederschrift - muss der Wahlvorstand die im Betrieb vertretenen Gewerkschaft(en) herausfinden?

N
Neuer
Nov 2016 bearbeitet

... soll unverzüglich an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften erfolgen (§18 WO).(zusätzlich zu dem zweiwöchigen Aushang) Arbeitgeber ist klar, aber wie finde ich die im Betrieb vetretenen Gewerkschaften? Hier hat keiner je was von einer Gewerkschaft mitgekriegt. Einzelne Mitarbeiter sind vermutlich Gewerkschaftsmitglied, bei welcher/welchen Gewerkschaften ist auch nicht bekannt.

Also im Sinne des Gesetztestextes keine weitere Aussendung außer an Arbeitgeber?

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Community-Antworten (10)

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rainbow1979

05.04.2006 um 12:49 Uhr

Hallöle!

Also an die Gewerkschaft sehe ich jetzt auch nicht als Muss....

Aber in welcher Branche seit ihr denn, vielleicht läßt sich die Gewerkschaft schnell rausfinden??

LG rainbow1979

N
Neuer

05.04.2006 um 13:43 Uhr

ver.di istv sicher eine von den Möglichen, aber die anderen?

Solange es kein muss ist, werden wir es aber dann lassen, umständlich zu recherchieren.

R
rainbow1979

05.04.2006 um 16:59 Uhr

Wenn Du Lust hast, schreib doch einfach, was ihr für ein Betrieb seit, dann sollte man euch auch einordnen können!

LG rainbow1979

B
Benno_BRB

05.04.2006 um 17:03 Uhr

Ist sehr wohl ein Muss!

ergibt sich zwingend aus § 18 WO!

Weiterhin z.B. aus § 27 WO, und § 14, 16, 17, 1819, 23, 31 BetrVG. Da finden sich sicher noch mehr Paragrafen!

Die Gewerkschaft ist "Wahlberechtigt" und daher auch mit Informationen zu versorgen. Denn wenn niemand weiß, dass BR-Wahlen stattfinden, kommt auch keine Vorschlagsliste zum WV.

Benno

N
Neuer

05.04.2006 um 17:16 Uhr

Benno, Deine Antwort geht doch ganz an meinem Problem vorbei! Es geht um die Wahlniederschrift, die Wahl war bereits letzte Woche.

Wir hatten Personenwahl und keiner der Kandidaten ist Gewerkschaftsmitglied. Ich denke jetzt anders als ich heute vormittag meine, wir haben keine im Betrieb vertretene Gewerkschaft (nur einzelne Gewerkschaftsmitglieder, die sich nicht für die Kandidatur interessierten) und damit trifft auch die Vorgabe aus §18 nicht zu. Es geht ja wohl nicht um eine Benachrichtigung für jemand außerhalb des Betriebes!?

Auch glaube ich nicht, dass wir als Wahlvorstand beim Wahlausschreiben (an das Du wohl denkst) irgendeinen Fehler gemacht haben, indem wir damals keinen Abdruck an die in Frage kommenden Gewerkschaften geschickt haben, denn wir haben alles wie in in § 3 der WO beschrieben durchgeführt.

T
tom

05.04.2006 um 17:24 Uhr

Umsetzungsschwierigkeiten hin oder her! M.E. ist §18 keine Kannvorschrift! Glasklar steht da " ist zu übersenden". Und eine Gewerkschaft ist mit Mitgliedschaft auch nur eines Kollegen im Betrieb vertreten. Benno geht nicht am Thema vorbei, sondern erweitert es (zu Deinem Leidwesen!?) ...

N
Neuer

05.04.2006 um 17:38 Uhr

Muß ich jetzt bei allen hier in der Firma eine Umfrage starten, ob und wenn ja, in welcher Gewerkschaft sie sind? (Deswegen schon: zu meinem Leidwesen!)

Und wer wäre dann der Adressat? Ich komme mit der Formulierung "im Betrieb vertreten" nicht mehr wirklich klar!

T
tom

05.04.2006 um 18:05 Uhr

Kuckst Du hier - kommst Du klar: BAG 10.11.2004 Az 7 ABR 19/04

B
Benno_BRB

06.04.2006 um 10:48 Uhr

@ Neuer:

Ich hab mich da wohl ein wenig undeutlich ausgedrückt. Ich präzisiere das mal mit einem Zitat aus diesem Thread!:

Zitat Anfang:

"Ist sehr wohl ein Muss!

ergibt sich zwingend aus § 18 WO!"

Zitat Ende.

Huch war ja mein Eigenes - was für ein Zufall ;-)

Undeutlichkeiten gehen in diesem Fall wohl eher zu Lasten des Lesers?!

Tom schreibt Dir in Antwort 22301 ja sinnfällig das Gleiche. Oder irre ich mich hier auch? Vielleicht ists ja das Selbe.....

Ausserdem hilft er uns auch noch mit einem Urteil des BundesArbeitsGerichtes weiter. Na wenn Dir das jetzt auch noch am Thema vorbei ist?!

Ausserdem wollte ich Dir die Grundlagen, auf denen der § 18 m. E. aufsetzt, aufzeigen.

Falls auch Tom Dir zu weit am Thema vorbei sein sollte, dann habe ich mir mal die Mühe gemacht die Zusammenfassung des Urteils zu zitieren!:

Zitat Anfang:

"Gewerkschaft ist im Betrieb vertreten, wenn mindestens ein Arbeitnehmer Mitglied ist BAG, Beschluss vom 10.11.2004, Az. 7 ABR 19/04

Eine Gewerkschaft ist i.S.v. § 17 Abs. 4 BetrVG im Betrieb vertreten, wenn ihr mindestens ein Arbeitnehmer des Betriebs als Mitglied angehört und dieser nach der Satzung nicht offensichtlich zu Unrecht als Mitglied aufgenommen wurde. Die Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft für den Betrieb oder das Unternehmen des Arbeitgebers ist dazu nicht erforderlich.

BetrVG § 17 Abs. 4 "

Zitat Ende.

Bis denn und einen schönen Tag noch! Der ist ja noch nicht vorbei!

Benno

N
Neuer

06.04.2006 um 17:32 Uhr

Hallo Benno,

danke für die Präzisierung Deiner Antwort (auch an Tom).

Für mich am Thema vorbei schien es wegen Deiner folgenden Passage zu gehen: "Die Gewerkschaft ist "Wahlberechtigt" und daher auch mit Informationen zu versorgen. Denn wenn niemand weiß, dass BR-Wahlen stattfinden, kommt auch keine Vorschlagsliste zum WV." Deswegen dachte ich, Du hättest meine Frage mißverstanden!

Ich hatte nämlich gefragt, was jetzt, nach der Wahl mit der Niederschrift des Wahlergebnisses zu tun ist!

Inzwischen habe ich kapiert, dass die Antwort sich doch auf mein Problem beziehen sollte und nicht auf ein derzeit nicht relevantes anderes Problem, denn gewählt wird ja hier erst wieder in 4 Jahren.

Nun muss ich aber mit diesem neuen Infostand auf die Machbarkeit zurückkommen: soll ich jetzt ca. 150 Kollegen und Kolleginnen anrufen/anschreiben und fragen, ob bzw. wenn ja in welcher Gewerkschaft sie sind - und falls ich dann ein paar Mitglieder (verschiedener Gewerkschaften) finde, wie soll ich die entsprechenden Gewerkschaften informieren, also wie bekomme ich heraus, welche Stelle jeweils für unseren Betrieb zuständig ist? Das halte ich schlicht für mit vernünftigem Zeiteinsatz nicht durchführbar und ich schätze auch, einige KollegInnen werden bei so einer Aktion sagen, jetzt dreht er durch, unser Wahlvorstand.

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