Erstellt am 11.03.2012 um 19:44 Uhr von Streikbrecher
Die Sozialauswahl und das wie ist geregelt. Der AG kann aber teilweise bestimmte Leistungsträger aus der Sozialauswahl herausnehmen. Auch dass ist gergelt und es gibt BAG Entscheidungen dazu
Erstellt am 11.03.2012 um 19:47 Uhr von hedylein
Hallo,das die sozialauswahl geregelt ist ist klar ,ich hab viele beispiele gefunden ,das punktesystem ist auch soweit klar ,(alter ,betriebszugehörigkeit,unterhalt,behinderung)er fordert zusätzlich +-5 punkte und darüber konnten wir nix finden?
Erstellt am 11.03.2012 um 19:55 Uhr von Streikbrecher
..findet ihr auch nichts, weil es dieses nicht gibt!
Erstellt am 11.03.2012 um 19:56 Uhr von Streikbrecher
google mal
"leistungsträger aus der Sozialauswahl herausnehmen"
Erstellt am 11.03.2012 um 19:59 Uhr von hedylein
Hallo streikbrecher ,wir sitzen morgen wieder zusammen und sie will alles eintüten,auf was kann ich mich da berufen ,sie sagt sie will ein handlungsspielraum,ein anwalt oder gewerkschaft haben wir nicht ,(ganz toll)?mfg
Erstellt am 11.03.2012 um 20:05 Uhr von Streikbrecher
...wie wäre es den Begriff mal nachzulesen/ googlen und weiter kann der BR hier einen Anwalt/ Berater hinzuziehen.
Er muss sich hier nicht auf Sachverständige des AG einlassen. Diese sind u.U. Arbeitgeberlasstig.
Erstellt am 11.03.2012 um 20:26 Uhr von rainerw
> Sie will morgen alles eintüten<
eS ist unerheblich was eure GL mal so ebend schnell will. Hier geht es um Zukunft und Existenz von Menschen und da geht nix mal so ebend. Sie werden sich dann wohl noch gedulden müssen bis ihr soweit seit.
Erstellt am 12.03.2012 um 09:11 Uhr von rkoch
Mal so als Hinweis: Ein Interessenausgleich muss gar keine Punktebewertung zur Sozialauswahl enthalten! Mit einer vom BR zugestimmten Punktebewertung hebelt ihr die Chancen Eurer AN in einem Kündigungsschutzprozess aus! Insofern: Warum wollt ihr überhaupt eine Punktebewertung machen? Der nächst Schritt wäre quasi die Namensliste....
Warum wollt ihr Euch das antun? Soll Doch Euer AG die Sozialauswahl frei Nase machen und damit gehörig auf diese Nase fallen, wenn er einen Kündigungsschutzprozess nach dem anderen verliert oder mit horrenden Abfindungen die Kündigungen legalisieren muss.
Wenn ihr dem AG DAS Problem schon abnehmt (denn die Kollegen die nach Punkteliste dran sind haben annähernd Null Chance auf Kündigungsschutz oder eine dort erstrittene Abfindung), dann habt ihr doch hoffentlich zugleich auch fette (und ich meine RICHTIG FETTE) Abfindungen oder sonstige arbeitsfördernde Maßnahmen (wie z.B. Übernahme in einen Berufsförderungsbetrieb bei zumindest anteiliger Lohnfortzahlung) vereinbart? Ihr wollt doch wohl kaum derartiges für Lau, oder?
Erstellt am 12.03.2012 um 09:28 Uhr von Irmgard
@ rkoch
Was soll der BR deiner Meinung nach machen? Nichts?
Namensliste sollte es nicht geben!
Aber was schlägst du anstatt einer Punktebewertung vor? Sicher muß die Gewichtung stimmen, aber ohne? Wie willst du die vorgeschriebenen Kriterien ohne Punktesystem gewichten?
Erstellt am 12.03.2012 um 12:27 Uhr von rkoch
> Was soll der BR deiner Meinung nach machen? Nichts?
Im Interessenausgleich ist genug anderes zu regeln, z.B.
-WAS ist überhaupt das Ziel der Betriebsänderung,
-welche Maßnahmen ergeben sich zwingend daraus, z.B. Anzahl der Entlassungen/aus welchen Bereichen
-welche geringeren Mittel können angewendet werden um das Ziel ohne/mit weniger Entlassungen zu erreichen
- welche Folgen ergeben sich für die verbleibenden Mitarbeiter? Versetzungen/Schulungen, etc.
- etc.
Die Frage ist doch einfach: Will der BR dem AG dann auch noch die Arbeit einer Sozialauswahl abnehmen bzw. die Sozialauswahl sanktionieren? Nochmal: Eine Punktebewertung/Namensliste KANN Bestandteil eines Interessenausgleichs sein. MUSS aber nicht.
Wenn es diese Punktebewertung/Namensliste nicht gibt muss der AG die Sozialauswahl Kraft seiner Wassersuppe vornehmen (darum kommt er nicht rum) und kann damit auf die Nase fallen, bzw. muss sich seine Sozialauswahl mit Abfindungen "erkaufen" (wenn die AN vor Gericht gehen bzw. durch Angebot der gesetzlichen Abfindung durch den AN, wenn die AN auf einen Prozess verzichten). Wenn der Sozialplan entsprechend hohe Abfindungen (MEHR oder zumindest gleich viel wie die gesetzliche Variante §1a KSchG!) vorsieht kann der BR gerne mit der Punktebewertung die Sache sozial mitgestalten. Aber OHNE das der AG in die Kasse greift und anständig was für die armen Entlassenen hinblättert gebe ich den guten Ratschlag dieses Thema den AG/AN/Gerichten zu überlassen. Wenn keine Abfindung im Sozialplan vereinbart ist gehen die AN mit Punktebewertung/Namensliste definitiv mit NULL Abfindung, da eine Klage ins Leere führt, also warum sollte der AG dann eine Abfindung anbieten!!!