W.A.F. LogoSeminare

Sotialauswahl mehrere Schemata

B
BR2199
Jun 2021 bearbeitet

In unserem Betrieb (überwiegend Büro) wurden letztes Jahr mehrere Personen aus unterschiedlichen Abteilungen Betriebsbedingt gekündigt (Rückläufige Auftragslage). Die Angewendete Sozialauswahl war nicht nur nicht mit dem BR abgestimmt, sie unterschied sich auch von Abteilung zu Abteilung. Der BR hat hier Widerspruch eingelegt was dazu führte, dass die gekündigten Kollegen eine höhere Abfindung erhalten haben.

Wir als BR wollen nun für evtl. noch kommende Kündigungen eine BV Sozialauswahl mit dem Arbeitgeber treffen, die die Punkteverteilung regelt. Dies Betrifft Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltsberechtigte Personen und Schwerbehinderung.

Unser Arbeitgeber möchte sich hier jedoch nicht auf EIN Punkteschema einigen. Dies soll immer individuell angepasst werden können oder zumindest soll es mehrere geben die bei einer Betriebsbedingten Kündigung angewendet werden können. Uns drück sich hier der Verdacht auf das unser Arbeitgeber die Sozialauswahl nutzt um sogenannte „low performer “ los zu werden.

Meine Frage ist nun darf es in einem Unternehmen mehrere Schemen zur Sozialauswahl geben und wie kann ich den Arbeitgeber dazu zwingen nur noch eins anzuwenden?

Viele Grüße und Danke für Eure Antworten.

25503

Community-Antworten (3)

C
celestro

23.06.2021 um 16:13 Uhr

Ich würde sagen, der AG kann durchaus verschiedene Schemata zur Anwendung bringen. ABER ... das müsste mMn sachlich gut begründet sein. Und es fällt mir doch sehr schwer zu glauben, dass der AG hier eine vernünftige Erklärung für die unterschiedlichen Schemata zu geben (die dann auch ein Gericht überzeugt).

"Will der Arbeitgeber die Sozialauswahl anhand eines Punkteschemas durchführen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Betriebsrats. Stellt er das Punkteschema im Alleingang auf, kann ihn der Betriebsrat gerichtlich verpflichten, die geplanten Kündigungen zu unterlassen. Dabei gilt es zu beachten, dass ein Punkteschema nicht nur dann eine mitbestimmungspflichtige Auswahlrichtlinie darstellt, wenn es generell für alle künftig auszusprechenden Kündigungen gelten soll, sondern auch dann, wenn es nur bei einer konkreten Sozialauswahl maßgeblich sein soll.

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/betriebsrat-muss-punkteschema-fuer-sozialauswahl-zustimmen/"

K
kratzbürste

23.06.2021 um 19:57 Uhr

Ihr habt aber nicht darauf erkannt, dass eine Betriebsänderung stattfindet und ihr eigentlich einen Interessensausgleich und Sozialplan braucht?

U
UdoWoe

24.06.2021 um 13:57 Uhr

Ich würde mich als BR nicht auf die Diskussion einlassen, dass man bei MA1 die Sozialauswahl nach dem Punktesystem "A" macht und bei MA2 die Auswahl nach Punktesystem "B". Wo soll dies hinführen? Irgendwann blickt kein Mensch mehr durch. Zumal der BR auch dem MA erklären muss warum er in das eine oder andere Auswahlsystem genommen wurde. Ich gehe auch mal davon aus, dass man über dieses zwei Punktesystem Low-Performer los werden möchte. Bekommt man diese beim System "A" nicht weg, dann versucht man es unter "B". Eigentlich macht man aber bei jeder neuen Betriebsbedingten Kündigungswelle eine neue Sozialauswahl. Zumindest ist dies bei uns so der Fall gewesen. Die Auswahlkriterien waren nur gering anders, aber je nach Dringlichkeit für den AG konnten wir höhere Abfindungen rausschlagen. Lasst euch doch einfach Anwaltlich beraten.

Ihre Antwort