Erstellt am 11.03.2012 um 16:12 Uhr von Laffo
@häschen
das dürfte sich hierbei wohl um eine Versetzung nach §99 BetrVG handeln.Da gibt es seitens des BR Mitbestimmung! Lässt denn der AV der Kollegin eine solche Versetzung zu?
Nachtrag: Gehört der ambulante Pflegedienst unternehmerisch zum Pflegeheim,sind diese beiden ein Betrieb?
Erstellt am 11.03.2012 um 16:54 Uhr von häschen
Ja der AV lässt dies zu und das Pflegeheim gehört dem Heim an.
Erstellt am 11.03.2012 um 17:30 Uhr von Streikbrecher
Will man hier der Koll. weil sie BRM ist eine "Extrawurst" braten oder warum der Hinweis auf BRM??
BR sind auch nur AN wie alle anderen auch. Die Mandatswahrnemung wird ja auch wohl nicht behindert. Dieses auch weil sie ja bekanntlich Vorrang hat.
Erstellt am 11.03.2012 um 18:00 Uhr von gironimo
na ja - der Verlust des Amtes steht ja wohl nicht zu befürchten (somst § 103 BetrVG). Aber § 99 BetrVG bietet doch auch einiges - egal ob BR oder nicht (also auch keine Extrawurst). Vielleicht findet Ihr den passenden Widerspruchsgrund im § 99 Abs.2 Nr 3+4 BetrVG.
Zu prüfen wäre der Arbeitsvertrag; läßt dieser eine entsprechende Tätigkeit im ambulanten Dienst zu?
Erstellt am 11.03.2012 um 18:41 Uhr von rainerw
häschen
in der Tat wäre es interessant wie genau der Wortlaut im AV eurer MA lautet.
Findet ihr keinen geeigneten Wiederspruchsgrund im §99 BetrVG, dann schau mal in § 95 Abs.3 BetrVG...... nach dem Motto, eine Kommentierung ist immer interessant :-)
Erstellt am 11.03.2012 um 22:09 Uhr von häschen
nein das hat nix damit zu tun das sie BR Mitglied ist das habe ich nur so mit erwähnt, bei uns werden alle MA gleich behandelt- zumindest vom BR. Im AV steht dazu : Umsetzung in andere Bereiche !!! Also alles möglich.
rainerw ; danke ich schau mal rein ob ich was finde.