kann die Umsetzung verhindert werden ?
Wir sind ein Pflegeheim dem ein ambulanten Dienst angegliedert ist. Im ambulanten Dienst wird eine Fachkraft benötigt das ist mal fakt aber.....Am Freitag teilte uns die GL im Monatsgespräch mit,dass eine FK aus dem Haus ( BR Stellvertreter ) "für kurze Zeit " in den ambulanten Dienst umgesetzt wird.
- die Kollegin wurde vorher nicht gefragt
- die AZ beginnt dort 5.30 Uhr , die Kollegin hat zwei kleine Kinder und den weitesten Arbeitsweg von allen MA ca. 35 Min Fahrtzeit ,was gerade bei geteilten Diensten über zwei Stunden Fahrtzeit wäre
- die Ma hat Rückenprobleme und bekommt starke Schmerzmittel
- da auch im Haus die FK Mangelware sind müssten die Lücke wieder die anderen Kollegen füllen da sie BR Mitglied ist hat sie dies alles gleich in der Sitzung der Chefin erläutert und auch das es doch viel geeignetere MA gibt welche vor Ort wohnen und keine Familie haben. Ansich ist es ja individual aber auch wir finden das unangemessen zumal die Pflegedienstleitung der Ambulanz sagte das die Kollegin mindestens bis September da eingesetzt wird .
Community-Antworten (6)
11.03.2012 um 17:12 Uhr
@häschen das dürfte sich hierbei wohl um eine Versetzung nach §99 BetrVG handeln.Da gibt es seitens des BR Mitbestimmung! Lässt denn der AV der Kollegin eine solche Versetzung zu?
Nachtrag: Gehört der ambulante Pflegedienst unternehmerisch zum Pflegeheim,sind diese beiden ein Betrieb?
11.03.2012 um 17:54 Uhr
Ja der AV lässt dies zu und das Pflegeheim gehört dem Heim an.
11.03.2012 um 18:30 Uhr
Will man hier der Koll. weil sie BRM ist eine "Extrawurst" braten oder warum der Hinweis auf BRM??
BR sind auch nur AN wie alle anderen auch. Die Mandatswahrnemung wird ja auch wohl nicht behindert. Dieses auch weil sie ja bekanntlich Vorrang hat.
11.03.2012 um 19:00 Uhr
na ja - der Verlust des Amtes steht ja wohl nicht zu befürchten (somst § 103 BetrVG). Aber § 99 BetrVG bietet doch auch einiges - egal ob BR oder nicht (also auch keine Extrawurst). Vielleicht findet Ihr den passenden Widerspruchsgrund im § 99 Abs.2 Nr 3+4 BetrVG.
Zu prüfen wäre der Arbeitsvertrag; läßt dieser eine entsprechende Tätigkeit im ambulanten Dienst zu?
11.03.2012 um 19:41 Uhr
häschen
in der Tat wäre es interessant wie genau der Wortlaut im AV eurer MA lautet. Findet ihr keinen geeigneten Wiederspruchsgrund im §99 BetrVG, dann schau mal in § 95 Abs.3 BetrVG...... nach dem Motto, eine Kommentierung ist immer interessant :-)
11.03.2012 um 23:09 Uhr
nein das hat nix damit zu tun das sie BR Mitglied ist das habe ich nur so mit erwähnt, bei uns werden alle MA gleich behandelt- zumindest vom BR. Im AV steht dazu : Umsetzung in andere Bereiche !!! Also alles möglich.
rainerw ; danke ich schau mal rein ob ich was finde.
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