2 Fragen zur Arbeitszeit und Fahrtkostenerstattung für Fortbildungsseminare
Mein AG schickt mich demnächst auf ein berufliches Fortbildungsseminar (Seminar-, Hotel- u. Verpflegungskosten zahlt er). Es beginnt Dienstags und endet dann am darauffolgenden Freitag, also 4 Tage. Am Montag muß ich bis abends anreisen. Es ist ca. 400km entfernt. Wie wird der Montag arbeitszeitlich gerechnet? Ich schätze, daß ich da nicht noch vorher arbeiten gehe. 2. Frage: Wenn ich mir die Fahrtkosten vom AG erstatten lassen will (ich fahre mit eigenem PKW), bekomme ich dann nur die Hinfahrt erstattet, wie es bei einer Pendlerpauschale üblich ist oder hin und Rückfahrt, da es ja nichts mit Berufspendeln zu tun hat? Und macht es einen Unterschied sich die Fahrtkosten vom AG erstatten zu lassen, oder es später mit der Steuererklärung zurückzuholen?
Community-Antworten (17)
10.03.2012 um 20:07 Uhr
Wie kommst Du zu dieser Schätzung? Wie sind die Verbindungen z.B. Bahn? Wann geht es Dienstags los.
Man muss so auch das BAG ggf. sogar bei Semanrbeginn Montagsmorgens Sonntags, also in der Freizeit anreisen, ohne Entschädigen.
Anders kann es sein, wenn es eine positive Reiseregelung im Betrieb gibt!
Ob der AG Reisekosten bei Nutzung des Privat-Pkw und in welcher Höhe erstattet ist auch seine Sache, es sei es gibt eine positive Reiseregelung im Betrieb?
Wenn es nichts gibt kann der AG auch sagen, es muss die Bahn gebutzt werden bzw. er erstattet und beachtet nur die Bahnkosten und Zeiten.
Hat nichts mit Berufspendeln zu tun!
..macht es einen Unterschied sich die Fahrtkosten vom AG erstatten zu lassen, oder es später mit der Steuererklärung zurückzuholen? Keiner kennt hier Deine Steuern und abzugsmöglichkeiten. Die Kosten welche der AG zahlt oder ggf. erstattet muss man bei FA angeben bzw. kann sie dort nicht auch wieder verrechen. Das wäre Stuerbetrug und da wird das FA ungemütlich
10.03.2012 um 20:23 Uhr
Das heißt, ich müßte erst meine übliche Schicht bis 18 Uhr arbeiten und anschließend noch die 400km zum Seminarort fahren oder alternativ 1 Tag Urlaub nehmen.
Es ist mir schon klar, daß ich die Fahrtkosten nicht 2x abrechnen kann. Mein AG zahlt die üblichen 30 Cent pro km. Die Frage ist, ob es evtl. finanziell irgendwo einen Unterschied macht.
10.03.2012 um 20:53 Uhr
@ kassenwart Warte weiter deine Kasse, aber laß das antworten
@ Knallgiraffe
Anreise Montag Abend, 400 km, da kannst du schon noch halb arbeiten. Wenn dein Chef die 30 Cent üblicherweise zahlt, dann für Hin und Rückfahrt
10.03.2012 um 21:02 Uhr
Irmgard
..wenn Du so reinhauen möchstest dann lese vorher genau was ich schreibe und dan schreibe bitte was falsch ist!!
10.03.2012 um 21:05 Uhr
Lies die Eingangsfrage und deine Antwortfragen erübrigen sich.
Anreise Montag Abend!
Der Chef zahlt 30 Cent!
Überflüssig!
Und ich haue nicht!
Läuft es schlecht, dass du dir mal wieder einen Nick für einen Abend kreierst?
10.03.2012 um 21:07 Uhr
Irmgard
das mit dem halben Tag arbeiten muss auch nicht stimmen. Denn wenn es erst Dienstags am späten Vormittag oder Mittag losgeht muss er den ganzen Tag am Montag noch arbeiten.
Er kann aber ja auch sagen ich nutze die Bahn. Wenn es dann Dienstag Morgen schon losgeht, kann es sein, dass er wegen der ungünstigen Bahnverbindungen am Montag gleich zu Bahn geht.
10.03.2012 um 21:10 Uhr
Aber ihr versucht es schon ab und an mit lesen?
........Am Montag muß ich bis abends anreisen......
Es gibt tatsächlich Veranstalter die das verlangen!
10.03.2012 um 21:11 Uhr
Irmgard
Es beginnt Dienstags und endet dann am darauffolgenden Freitag.. Woher erkennst Du hier bitte wann es am Dienstag losgeht?
Nur weil er schreibt er muss ..abends anreisen Anreisen?? Das ist seine Meinung, es besagt aber nicht, dass es rechtlich so sein muss, weil es also am Dienstag Morgen gleich losgeht oder hast Du die G....
PS: Wenn Du mal richtig nachlesen würdest, hättest Du erkannt, dass ich schon länger wenn auch nicht oft und regelmäßig hier antworte.
10.03.2012 um 21:15 Uhr
Du willst es nicht verstehen?!?
Es gibt Veranstalter die sagen.... Montag Abend um 19 h sind bitte alle da und dann machen wir ne Vorstellungsrunde mit netten Kennenlernspielchen!
Es muß also nicht die Idee der Giraffe sein.... Montag Abend bin ich am Wasserloch.
10.03.2012 um 21:20 Uhr
PS: Wenn Du mal richtig nachlesen würdest, hättest Du erkannt, dass ich schon länger wenn auch nicht oft und regelmäßig hier antworte.
Als kassenwart? Wohl kaum!
10.03.2012 um 21:47 Uhr
Irmgard - ich bin bei Dir.
Wir sollten das Mutmaßen lassen. Wenn der Chef sagt Pkw: o.k. ist die Anreise, die ja abends abgeschlossen sein muss, aus meiner Sicht auch Arbeitszeit, zumal der AG ja zur Fortbildung schickt. Die Höchstarbeitsgrenzen sind zu beachten. Und da dürfte eine ganze Schicht zuvor wohl nicht passen.
Eventuelle Reiserichtlinien des Betriebes sind zu beachten.
10.03.2012 um 21:47 Uhr
Guten Abend, ich bin neu hier und will Antworten . Alles geht vom AG aus also trägt er alles, kein finanzieller Unterschied zur Steuererklaerung, Reisezeit + Arbeitszeit = nicht mehr als übliche Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigten 7'5 bei teilzeitarbeit entsprechend weniger, allein Deine Entscheidung zaehlt ob Du teilnehmen möchtest.
12.03.2012 um 09:56 Uhr
Hmm, weil wir beim Mitlesen sind, ihr habt aber schon registriert, dass es gar nicht um ein BR-Seminar geht, oder?
Zitat:
auf ein *** berufliches *** Fortbildungsseminar
Also sind eigentlich alle Antworten müßig... Reine Kaffeesatzleserei...
@Knallgiraffe
Wie das Seminar am Montag als Arbeitszeit gewertet wird, dass musst Du allein mit Deinem AG ausmachen.... Formell zählt zumindest die Fahrtzeit die Du selbst aktiv im Auftrag Deines AG durchführst (also als Führer eines PKW) zur Arbeitszeit. Sofern Du also am selben Tag noch arbeitest müsste Dein AG Dir diese Zeit als Mehrarbeit bezahlen, vorbehaltlich dass es nicht eine einzelvertragliche, tarifvertragliche, etc. Regelung gibt, die das anders regelt. Die von Pharao eingeworfene Begrenzung auf Vollzeit gilt explizit NUR für Seminare des BR!
Ob Du überhaupt noch arbeiten musst, oder ob Dein AG einfach sagt: "Fahr da hin, damit hast Du Deine Arbeitsleistung erbracht", dass musst Du mit Deinem AG ausmachen.
Zur Steuergeschichte: Du bist verpflichtet jeden Tag von Deiner Wohnung zu Deiner REGELMÄSSIGEN Arbeitsstätte zu fahren, und das kannst Du steuerlich absetzen. Den Weg von Deiner Arbeitsstätte zu einem anderen Arbeitsort ist dem Bereich Deines AG zuzuordnen. Wenn das Finanzamt genau ist, dann kannst Du diesen Weg also nicht absetzen, da er nicht in Deinen Verantwortungsbereich fällt (es sei denn, Du hast keinen feststehenden regelmäßigen Arbeitsort). Von der Steuer hast Du also i.d.R. für diese Fahrt nichts zu erwarten.
Sofern Du diese Fahrt zum Seminar gar mit Deinem Privatwagen machst, ist sogar Vorsicht geboten! Nur Dein Weg von Zuhause bis zur Arbeitsstätte ist über die gesetzliche Unfallversicherung versichert, die Fahrt zum Seminar hingegen i.d.R. nicht! Du machst das dann auf Deine eigene private (KFZ-Haftpflicht-/Unfall-) Versicherung, es sei denn, Dein AG hat für diese Fälle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen. Das würde ich also klären! Falls es diese Versicherung nicht gibt, würde ich auf einen Firmenwagen bestehen, denn DER ist versichert durch Deinen AG.
12.03.2012 um 10:04 Uhr
@ rkoch Und wenn der veranstalter des beruflichen Fortbildungsseminars die Anreise für Montag Abend ansetzt und der Arbeitgeber sagt: Du machst dieses Seminar, fährt auch das Nicht BRM in der Arbeitszeit.
Also ich bin AU, machst du das hier während deiner AZ?
12.03.2012 um 17:51 Uhr
ich bin und bleibe bei meiner Meinung: Wer die Musik bestellt, der zahlt (AG hat zum Seminar geschickt....)
... und gibt es nicht auch in der Steuererklärung so etwas wie: "Vom AG nicht erstattete Fahrtkosten"?
Ich würde den AG aber erst einmal nach der Dienstreiseregelung des Hauses fragen.
12.03.2012 um 19:43 Uhr
Danke an alle für die vielen Antworten. Um es nochmal zu klären: es ist kein BR Seminar. Ich wurde von meinem AG kürzlich in eine leitende Funktion gehoben und das Seminar dient dazu, die dafür nötige Qualifikation zu erwerben. Er hat es mir vorgeschlagen und mir nahe gelegt, es zu besuchen, aber nicht angeordnet. Es beginnt am Dienstagmorgen. Hotel ist bereits ab Montag gebucht, also muß ich auch Montag anreisen. Unsere Dienstwagen stehen dafür nicht zur Verfügung. Das wäre nur der Fall, wenn das Seminar morgens beginnt und am selben Tag auch wieder endet. Privat PKW ist genehmigt. Kann man das nochmal genau klären, ob er mir die Fahrtkosten erstatten muß oder ob er sagen kann: "Holen Sie es sich vom Finanzamt zurück.".
13.03.2012 um 09:49 Uhr
Kann man das nochmal genau klären, ob er mir die Fahrtkosten erstatten muß oder ob er sagen kann: "Holen Sie es sich vom Finanzamt zurück.".
Ob der AG Dir die Fahrtkosten (Also Sprit/Abnutzung, nicht etwa: Auslagenersatz) erstatten muss hängt allein davon ab, wie das in Deinem Vertrag geregelt ist. Wenn Du Dich vertraglich verpflichtet hast derartige Fahrten auf Deine Rechnung zu machen, dann ist das so (auch wenn man sich darum streiten kann ob eine derartige Regelung zulässig wäre). Ansonsten kann Dein AG das nicht verlangen! Du bist nur verpflichtet die Fahrt von Deiner Wohnung zur Arbeitsstätte auf Deine Rechnung zu machen.
Aber nochmal: So lange Du Dich nicht verpflichtet hast Dein Privat-PKW zu nehmen und/oder dieser auch nicht über die Firma versichert ist: Verlange ein Dienstfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel!
Ob Du es überhaupt steuerlich absetzen könntest, das fragst Du am besten einen Steuerberater. Ich bin der Meinung: Nein, gironimo denkt evtl. Ja. Steuerrecht gehört nicht zu den Aufgaben eines BR, i.d.R. weiß es also keiner hier definitiv, es sei denn er ist privat Steuerberater ;-)
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