Erstellt am 09.03.2012 um 22:33 Uhr von Kölner
@Schwabo
Machst Du das Seminar an einem freien Tag und zahlst die RK selbst?
Erstellt am 10.03.2012 um 10:04 Uhr von gironimo
Ich finde, da kann man trefflich streiten.
Der Sinn, einen Beschluß über die Erforderlichkeit eines Seminars herbeizuführen, dient ja dazu, die Kosten des BR gegenüber dem AG zu begründen.
Aufgabe eines jeden BR-Mitglieds ist es aber auch sich weiterzubilden.
Wenn das Seminar also nichts kostet und der AG ohnehin bereit ist freizustellen, wäre ein Beschluß eigentlich entbehrlich.
In enger Auslegung des § 37.6 BetrVG wäre aber ein Beschluß von Nöten.
Erstellt am 11.03.2012 um 09:45 Uhr von Schwabo
Nein die Reisekosten werden vom Geschäft übernommen
Erstellt am 12.03.2012 um 09:30 Uhr von rkoch
Sagen wir mal so:
Der Beschluß des BR kostet nur ein einmalige Händeheben.
Wird dieser Aufwand (der ja so riesig ist) unterlassen, hat das BRM auch keinen Anspruch auf Freistellung unter Fortzahlung des Lohnes. Wenn der AG sich also im Nachhinein an nichts mehr erinnert und sagt: "Du hast doch gesagt, das Seminar ist kostenlos, also auch keine Lohnkosten - oder hab ich da was falsch verstanden? Die Fahrtkosten hab ich doch auch schon übernommen!" und die Lohnfortzahlung verweigert, dann hat man den Schaden...., denn ohne den Beschluß muss der AG tatsächlich keine Lohnfortzahlung leisten.
Also bitte: macht einfach den Beschluß, es ist Euer Schaden nicht - nur Euer Vorteil.
Erstellt am 12.03.2012 um 18:28 Uhr von Schwabo
Danke für die ausführlichen Antworten