Wiedereinstellung nach Kündigungschutzklage
Hallo an Alle.
Vor mehreren Monaten wurde ein Kollege fristlos gekündigt. Wir haben dazu eine Anhörung bekommen und unsere Bedenken angemeldet, da der Kollege Ersatz- bzw. wegen Erziehungsjahr Vollmitglied im BR war und nachwirkenden Kündigungsschutz genoss. Der Vorfall, für den er gekündigt wurde, hätte unserer Meinung nach mit einer Abmahnung ausreichend geandet werden sollen. Zudem haben wir in der Anhörung drauf hingewiesen, dass die Frist für die Aussprache der Kündigung bereits überschritten war. Unser AG hat es trotzdem gemacht und die Kündigungsschutzklage des Kollegen war erfolgreich in erster Instanz. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde dann ein Vergleich geschlossen. Dort steht drin, dass der Kollege seinen Besitzstand von damals erhät und zu den Bedingungen des letzten Arbeitsvertages wieder zum 01.03.2012 eingestellt wird. Im Arbeitsvertrag steht die Art der Tätigkeit ( Operator), 5-Schicht-System und Arbeitsort A.
Jetzt haben wir dazu eine Anhörung zur Einstellung erhalten. Dort steht jetzt aber als Arbeitsort B drin, arbeiten in Normalschicht und Tätigkeit Wartungsmitarbeiter. Der Kollege hat den Arbeitsvertrag auch noch nicht unterschrieben, da er den Vertrag über seinen Anwalt prüfen lassen will. Jetzt stehen wir als BR natürlich etwas blöd da. Einerseits wollen wir, dass der Kollege wieder eingestellt wird. Dann müßten wir der Einstellung zustimmen (es stehen aber andere Angaben drinn, als im Vergleich). Oder sollten wir die Einstellung ablehnen, mit der Begründung, dass die in dem Vergleich angegebenen Bedingungen nicht eingehalten werden.
Das ist jetzt die Frage. Was würdet Ihr tun? Ablehnen, Zustimmen?
Über jede konstruktive Antwort wären wir erfreut.
MfG
Community-Antworten (4)
09.03.2012 um 13:53 Uhr
Hallo Rapper,
als erstes würde ich den Kollegen fragen, wie es ihm lieber wäre. Möglicherweise hat er keinen Bock mehr auf Konfrontationen und Prozesse und arbeitet dann halt lieber in B. Oder vielleicht will er lieber die Konfrontation als klein beizugeben. Da es um einen Einzelfall geht kann man sich als BR ruhig ein ganzes Stück weit nach den Wünschen des Kollegen richten.
09.03.2012 um 14:17 Uhr
Wieso? Der Kollege hat doch einen Vergleich. Was hat das mit einer evtl. Zustimmung des BR zu tun. Zustimmen kann der BR erstmal problemlos, wenn nichts anderes als der Vergleich dagegen spricht. Ob der Kollege das Vertragsangebot dann annimmt, obwohl es nur noch wenig mit dem Vergleich zu tun hat, liegt doch immer noch bei ihm
10.03.2012 um 10:31 Uhr
ich würde auch den AG um Aufklärung bitten, warum es hier unterschiedliche Angaben (A-B) gibt.
10.03.2012 um 20:02 Uhr
Wieso jetzt egtl Wiedereinstellung? Der Kollege war doch nie gekündigt und hat insbesondere auch seine vollen Gehälter für die ganze Zeit bekommen?
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