Hallo an Alle.

Vor mehreren Monaten wurde ein Kollege fristlos gekündigt. Wir haben dazu eine Anhörung bekommen und unsere Bedenken angemeldet, da der Kollege Ersatz- bzw. wegen Erziehungsjahr Vollmitglied im BR war und nachwirkenden Kündigungsschutz genoss. Der Vorfall, für den er gekündigt wurde, hätte unserer Meinung nach mit einer Abmahnung ausreichend geandet werden sollen. Zudem haben wir in der Anhörung drauf hingewiesen, dass die Frist für die Aussprache der Kündigung bereits überschritten war. Unser AG hat es trotzdem gemacht und die Kündigungsschutzklage des Kollegen war erfolgreich in erster Instanz. Vor dem Landesarbeitsgericht wurde dann ein Vergleich geschlossen. Dort steht drin, dass der Kollege seinen Besitzstand von damals erhät und zu den Bedingungen des letzten Arbeitsvertages wieder zum 01.03.2012 eingestellt wird. Im Arbeitsvertrag steht die Art der Tätigkeit ( Operator), 5-Schicht-System und Arbeitsort A.

Jetzt haben wir dazu eine Anhörung zur Einstellung erhalten. Dort steht jetzt aber als Arbeitsort B drin, arbeiten in Normalschicht und Tätigkeit Wartungsmitarbeiter.
Der Kollege hat den Arbeitsvertrag auch noch nicht unterschrieben, da er den Vertrag über seinen Anwalt prüfen lassen will.
Jetzt stehen wir als BR natürlich etwas blöd da. Einerseits wollen wir, dass der Kollege wieder eingestellt wird. Dann müßten wir der Einstellung zustimmen (es stehen aber andere Angaben drinn, als im Vergleich). Oder sollten wir die Einstellung ablehnen, mit der Begründung, dass die in dem Vergleich angegebenen Bedingungen nicht eingehalten werden.

Das ist jetzt die Frage. Was würdet Ihr tun? Ablehnen, Zustimmen?

Über jede konstruktive Antwort wären wir erfreut.

MfG