Anhörung des Betriebsrats
Hallo zusammen,
in unserem Betriebsrat wird über eine Frage diskutiert, bei der wir bisher kein richtiges Ergebnis gefunden haben. Die Frage ist folgende: Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Umsetzung eines Kollegen. Dort sind alle vorschriebenen Angaben enthalten, man hat den Kollegen vorher gesprochen, ob er mit dieser Umsetzung einverstanden ist. Als Arbeitsplatz steht jetzt z.B. Bäcker in Backstube A, Bezahlung nach Tarif bla,bla,bla. Der Betriebsrat stimmt dem Antrag zu und gibt diesen der Personalabteilung zurück. Jetzt wird dem Kollegen der Arbeitsvertrag vorgelegt. Im Arbeitsvertrag steht jetzt aber nicht Bäcker, sondern z.B. Fleischer. Der Kollege stutzt, fragt nach und nach einer Erklärung unterschreibt er den Arbeitsvertrag. Da die Anhörung und Zustimmung aber auf Bäcker galt, ist der Arbeitsvertrag dann nichtig? Hat der BR hier irgend eine Möglichkeit, etwas zu unternehmen? Immerhin hat der Kollege den AV akzeptiert und freiwillig unterschrieben.
Über jede Antwort würde ich mich freuen.
P.S.: In dieser Form ist bei uns im Betrieb wirklich etwas vorgefallen. Habe jetzt aber die tatsächlichen Berufe durch Beispiele ersetzt.
MfG
Community-Antworten (6)
08.03.2012 um 16:38 Uhr
Hallo Rapper,
Du schreibst das es bei der Anhörung des Betriebsrates und dem Gespräch mit dem Kollegen, um eine reine Umsetzung von A nach B ging.
Es wäre natürlich interessant, welche Erklärung der Kollege erhalten hat als er gestutzt hat.
Da es sich hier um individual Recht handelt, würde ich dem Kollegen empfehlen die Situation durch einen Anwalt beurteilen zu lassen.
Als Laie würde ich sagen, dass es sich hier um eine Änderungskündigung handelt und nicht um eine Umsetzung. Daher hätte der Betriebsrat bezüglich der Änderungskündigung angehört werden müssen und nicht auf Grundlage einer Umsetzung.
Eventuell wertet der Anwalt es auch so und leitet eine Kündigungsschutzklage ein und stützt sich dabei auf die nicht rechtmäßige Anhörung des Betriebsrates, somit würde die Änderungskündigung unwirksam werden und der Kollege muss nach dem alten Vertrag weiter beschäftigt werden.
Wie gesagt, dies ist meine Theorie und ich halte es gerade in einem solchen Fall für wichtig dies mit einem Anwalt zu beraten.
08.03.2012 um 17:31 Uhr
@kblitz: Wieso Änderungskündigung? Eher freiwilliger Änderungsvertrag!
@rapper:
ist der Arbeitsvertrag dann nichtig? Nö.
nach einer Erklärung die wär in der Tat interessant
unterschreibt er den Arbeitsvertrag da wäre jetzt noch die Frage, ob das eine Ergänzung des alten war - oder ein völlig neuer.
Bäcker, Bezahlung nach Tarif bla,bla,bla. Fleischer Wie war die vorherige Eingruppierung (sollte ja gleich sein, egal, ob er in Filiale A oder B bäckt Wie wäre er als Fleischer eingruppiert?
Hat der BR hier irgend eine Möglichkeit,
Wenn der ArbGeb nicht noch die korrekte Anhörung nachreichen will ("alles ein Versehen") oder ihr dieser nicht nachträglich zustimmen wollt: §101 Je nach Beantwortung der Fragen könnten da verschiedenste Folgen eintreten...
08.03.2012 um 18:50 Uhr
@all Am Rande: Umsetzung ist eine Versetzung
09.03.2012 um 10:06 Uhr
@kölner: Schon klar (mir zumindest). Und?
09.03.2012 um 12:39 Uhr
ist der Arbeitsvertrag dann nichtig?
Nö.
Eigentlich wäre ja zu der Versetzung ein neuer AV gar nicht notwendig gewesen, aber nur mal so fabuliert was jetzt die Folge wäre (denn der Vertrag ist wirklich nicht nichtig), wenn der BR sich querstellt....
Also erstmal, die Anhörung des BR war zu einer Versetzung zum Bäcker, nicht zum Fleischer. Zu der Versetzung zum Fleischer wurde der BR bislang nicht angehört. Wie petrus richtig sagt: Folge §101 BetrVG. Der BR verlangt also vom ArbG dem AG aufzugeben, die Versetzung zum Fleischer aufzuheben. Gehen wir davon aus, das ArbG stimmt dem zu. Unter "normalen" Umständen, d.h. ohne dass es einen neuen Vertrag mit Tätigkeit "Fleischer" gibt, wird die Versetzung rückgängig gemacht und der AN arbeitet wieder da wo er vorher war.... Nun gibt es aber einen Vertrag zwischen AG und AN, in dem ausdrücklich "Fleischer" steht - und der den alten Vertrag wahrscheinlich abgelöst hat. Sofern der Vertrag eine Versetzungsklausel vorsieht, die dem AG noch die Rückversetzung an seinen alten Arbeitsplatz erlaubt, naja, dann wird eben das gemacht. Ist eine derartige Klausel hingegen nicht vorhanden (machen AG tatsächlich solche Verträge ?), dann kann der AN verlangen als Fleischer beschäftigt zu werden, der AG DARF ihn aber wegen der Gerichtsentscheidung nicht als Fleischer beschäftigen. Klassischer Fall von Annahmeverzug. Der AN darf muß an seinem alten Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten, an seinem neuen darf er nicht arbeiten. AN bietet seine Arbeitsleistung als Fleischer an, AG muss sagen "Nein, danke". AN geht nach Hause, AG zahlt Lohn. Lösung des Problems: AG beteiligt BR zur Versetzung an den AP Fleischer, und nach dessen Zustimmung kann der AN arbeiten. Pech nur, wenn der BR einen Grund findet die Zustimmung zu verweigern..... Allerdings steht in diesem Fall potentiell die Kündigung des AN im Raum. Ob diese zulässig wäre, steht auf einem anderen Blatt (IMHO nein, da weder ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund vorliegt. Der Grund liegt in der falschen Vertragsgestaltung, und die gibt keinen Kündigungsgrund her....). Am Ende ein Verwirrspiel mit unklarem Ausgang.
Aber natürlich ist das alles (Vertrags-)Theorie. In der Praxis wird im schlimmsten anzunehmenden Fall erneut ein anderer Arbeitsvertrag geschlossen.....
09.03.2012 um 17:01 Uhr
Arbeitet der Arbeitnehmer jetzt auch als Fleischer? Oder steht das nur im Vertrag?
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