> > ist der Arbeitsvertrag dann nichtig?
> Nö.
Eigentlich wäre ja zu der Versetzung ein neuer AV gar nicht notwendig gewesen, aber nur mal so fabuliert was jetzt die Folge wäre (denn der Vertrag ist wirklich nicht nichtig), wenn der BR sich querstellt....
Also erstmal, die Anhörung des BR war zu einer Versetzung zum Bäcker, nicht zum Fleischer. Zu der Versetzung zum Fleischer wurde der BR bislang nicht angehört. Wie petrus richtig sagt: Folge §101 BetrVG. Der BR verlangt also vom ArbG dem AG aufzugeben, die Versetzung zum Fleischer aufzuheben.
Gehen wir davon aus, das ArbG stimmt dem zu. Unter "normalen" Umständen, d.h. ohne dass es einen neuen Vertrag mit Tätigkeit "Fleischer" gibt, wird die Versetzung rückgängig gemacht und der AN arbeitet wieder da wo er vorher war....
Nun gibt es aber einen Vertrag zwischen AG und AN, in dem ausdrücklich "Fleischer" steht - und der den alten Vertrag wahrscheinlich abgelöst hat. Sofern der Vertrag eine Versetzungsklausel vorsieht, die dem AG noch die Rückversetzung an seinen alten Arbeitsplatz erlaubt, naja, dann wird eben das gemacht.
Ist eine derartige Klausel hingegen nicht vorhanden (machen AG tatsächlich solche Verträge ?), dann kann der AN verlangen als Fleischer beschäftigt zu werden, der AG DARF ihn aber wegen der Gerichtsentscheidung nicht als Fleischer beschäftigen. Klassischer Fall von Annahmeverzug. Der AN darf muß an seinem alten Arbeitsplatz nicht mehr arbeiten, an seinem neuen darf er nicht arbeiten. AN bietet seine Arbeitsleistung als Fleischer an, AG muss sagen "Nein, danke". AN geht nach Hause, AG zahlt Lohn.
Lösung des Problems: AG beteiligt BR zur Versetzung an den AP Fleischer, und nach dessen Zustimmung kann der AN arbeiten. Pech nur, wenn der BR einen Grund findet die Zustimmung zu verweigern.....
Allerdings steht in diesem Fall potentiell die Kündigung des AN im Raum. Ob diese zulässig wäre, steht auf einem anderen Blatt (IMHO nein, da weder ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund vorliegt. Der Grund liegt in der falschen Vertragsgestaltung, und die gibt keinen Kündigungsgrund her....). Am Ende ein Verwirrspiel mit unklarem Ausgang.
Aber natürlich ist das alles (Vertrags-)Theorie. In der Praxis wird im schlimmsten anzunehmenden Fall erneut ein anderer Arbeitsvertrag geschlossen.....