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Betriebsratswahl

KE
K. Englert
Apr 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind gerade mitten in den Wahlen zum Betriebsrat. Die Wahlunterlagen sind alle an die Mitarbeiter verschickt usw. Jetzt hat ein Wahlbewerber vorgestern einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Wie ist jetzt vorzugehen. Wird sein Stimmzettel vernichtet und nicht gezählt und die Stimmen die er bekommt einfach nicht beachtet oder müssen die Wahlunterlagen jetzt noch einmal versendet werden und alles neu gemacht? Über eine kurze Aufklärung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

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Community-Antworten (5)

§
§§Reiter

11.04.2022 um 14:00 Uhr

Wann er den Aufhebungsvertrag unterschrieben hat ist erstmal unerheblich. Die Frage ist, "ist er zum Zeitpunkt der Wahl noch Mitarbeiter des Betriebes?" ...also wann endet das Arbeitsverhältnis? Wenn der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, aber das Arbeitsverhältnis erst einen Tag nach der Wahl endet, so ist der MA wahlberechtigt.

R
Relfe

11.04.2022 um 14:10 Uhr

besteht im Aufhebungsvertrag eine Klausel, nachdem der AN "unwiderruflich freigestellt" ist?

K
K.Englert

11.04.2022 um 14:58 Uhr

Ja, der AN ist unwiderruflich freigestellt!

KE
K. Englert

11.04.2022 um 17:26 Uhr

Arbeitnehmer ist unwiderruflich freigestellt!

R
R.Staunlich

11.04.2022 um 18:35 Uhr

Entweder ist er am Wahltag noch Arbeitnehmer des Betriebes, dann ist er auch wählbar, oder er ist es nicht mehr (weil die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einen früheren Zeitpunkt datiert ist), dann werden die auf ihn entfallenden Stimmen (es ist ja offensichtlich ein Personenwahl) berücksichtigt, haben aber letztendlich keine Auswirkungen auf das Wahlergebnis.

Die Wahlunterlagen werden auf keinen Fall erneut versendet!

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