W.A.F. LogoSeminare

Antragsberechtigter bei Einstellungen nach 99 BetrVG

A
anneliegroepke
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ich bin neu in eurem Forum. Ich bin Mitglied eines Neuner BR´s. Folgendes möchte ich gern wissen. In unserem Unternehmen werden Anträge auf Eistellungen von der PSB- Personalsachbearbeiterin dem BR zur Einstellung vorgelegt, ausgefertigt und auch abgezeichnet. Ist sie überhaupt berechtigt, diese Unterlagen zu erstellen und rechtsgültig zu unterschreiben. Haben diese Anträge dann auch Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder darf das nur der Arbeitgeber und in diesem Fall der Hausleiter mit dem Recht auf Pro Kura. Es geht hier um einen Antrag auf Einstellung nach 99 BetrVG.

Danke für den Rat

1.667010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

08.03.2012 um 00:05 Uhr

Der Arbeitgeber kann seine Aufgaben deligieren. In diesem Fall an den Personalsachbearbeiter (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung usw).

Ich würde an Deiner Stelle davon ausgehen, das der Sachbearbeiter beauftragt und berechtigt ist, dem BR die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.

A
anneliegroepke

08.03.2012 um 00:16 Uhr

Du hast ja Recht mit dem Dligieren. Mir geht es aber darum, dass dieser Antrag für unser Gremium als Vorlage zur Beratung und zum Beschluss dient nebst der Stellenausschreibung im Betrieb und somit auch als inhaltliche Vorlage für den entstehenden Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters anzusehen ist und somit auch rechtlich Bestand haben muss bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem AG. Ich war der Meinung, dass nicht nur Arbeitsverträge sondern auch die vorher eingereichten Anträge vom AG ( pro Kura) unterzeichnet sein müssen. Wo finde ich einen gesetzlichen Hinweis.

Danke

L
Lexipedia

08.03.2012 um 07:55 Uhr

@anneliegroepke Siehe mal nach dem Stichwort Handlungsvollmacht oder Handlungsbevollmächtigter

Wäre auch ein Ansatz: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__54.html

G
gironimo

08.03.2012 um 08:38 Uhr

.... auf den Punkt gebracht - es ist o.k. so zu verfahren.

Z
zdophers

08.03.2012 um 10:52 Uhr

Gerne auch der §278 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html). Der § regelt die Schuldhaftigkeit des AG für seine Erfüllungsgehilfen.

A
anneliegroepke

08.03.2012 um 23:05 Uhr

Hallo,

Möchte mich bei Euch für die schnelle und hilfreichen Anregungen bedanken. Euer Forum ist eine gute Handlungshilfe für mich als BR- Mitglied. Werde jetzt öfter Euren Rat in Anspruch nehmen als Handlungshilfe.

Gruß Anne

K
Kölner

08.03.2012 um 23:22 Uhr

@anneliegroepke ...das arbeitsrechtsforum nicht so?

I
Irmgard

08.03.2012 um 23:35 Uhr

@ Kölner Hast du noch ein Real-Life?

A
anneliegroepke

09.03.2012 um 00:05 Uhr

hallo kölner,

natürlich auch das Arbeitsrechtsforum. Sorry

A
anneliegroepke

09.03.2012 um 00:08 Uhr

hallo Irmgard,

ich stehe gerade auf dem Schlauch. Was meinst du mit Real- Life?

Ihre Antwort