Antragsberechtigter bei Einstellungen nach 99 BetrVG
Hallo,
Ich bin neu in eurem Forum. Ich bin Mitglied eines Neuner BR´s. Folgendes möchte ich gern wissen. In unserem Unternehmen werden Anträge auf Eistellungen von der PSB- Personalsachbearbeiterin dem BR zur Einstellung vorgelegt, ausgefertigt und auch abgezeichnet. Ist sie überhaupt berechtigt, diese Unterlagen zu erstellen und rechtsgültig zu unterschreiben. Haben diese Anträge dann auch Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder darf das nur der Arbeitgeber und in diesem Fall der Hausleiter mit dem Recht auf Pro Kura. Es geht hier um einen Antrag auf Einstellung nach 99 BetrVG.
Danke für den Rat
Community-Antworten (10)
08.03.2012 um 00:05 Uhr
Der Arbeitgeber kann seine Aufgaben deligieren. In diesem Fall an den Personalsachbearbeiter (Arbeitsvertrag, Stellenbeschreibung usw).
Ich würde an Deiner Stelle davon ausgehen, das der Sachbearbeiter beauftragt und berechtigt ist, dem BR die erforderlichen Informationen zukommen zu lassen.
08.03.2012 um 00:16 Uhr
Du hast ja Recht mit dem Dligieren. Mir geht es aber darum, dass dieser Antrag für unser Gremium als Vorlage zur Beratung und zum Beschluss dient nebst der Stellenausschreibung im Betrieb und somit auch als inhaltliche Vorlage für den entstehenden Arbeitsvertrag des neuen Mitarbeiters anzusehen ist und somit auch rechtlich Bestand haben muss bei eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem AG. Ich war der Meinung, dass nicht nur Arbeitsverträge sondern auch die vorher eingereichten Anträge vom AG ( pro Kura) unterzeichnet sein müssen. Wo finde ich einen gesetzlichen Hinweis.
Danke
08.03.2012 um 07:55 Uhr
@anneliegroepke Siehe mal nach dem Stichwort Handlungsvollmacht oder Handlungsbevollmächtigter
Wäre auch ein Ansatz: http://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__54.html
08.03.2012 um 08:38 Uhr
.... auf den Punkt gebracht - es ist o.k. so zu verfahren.
08.03.2012 um 10:52 Uhr
Gerne auch der §278 BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__278.html). Der § regelt die Schuldhaftigkeit des AG für seine Erfüllungsgehilfen.
08.03.2012 um 23:05 Uhr
Hallo,
Möchte mich bei Euch für die schnelle und hilfreichen Anregungen bedanken. Euer Forum ist eine gute Handlungshilfe für mich als BR- Mitglied. Werde jetzt öfter Euren Rat in Anspruch nehmen als Handlungshilfe.
Gruß Anne
08.03.2012 um 23:22 Uhr
@anneliegroepke ...das arbeitsrechtsforum nicht so?
08.03.2012 um 23:35 Uhr
@ Kölner Hast du noch ein Real-Life?
09.03.2012 um 00:05 Uhr
hallo kölner,
natürlich auch das Arbeitsrechtsforum. Sorry
09.03.2012 um 00:08 Uhr
hallo Irmgard,
ich stehe gerade auf dem Schlauch. Was meinst du mit Real- Life?
Verwandte Themen
Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen - Zustimmung nachträglich erteilen?
ÄlterKann ein Betriebsrat (oder besser gefragt, darf er überhaupt) nach einer Zustimmungsverweigerung zu Einstellungen seine Zustimmung nachträglich erteilen? Zum Sachverhalt: Es gab keine interne Stellen
zu wenig Kandidaten - BR-Größe herabsetzen
ÄlterWie wird verfahren, wenn nicht genug Kollegen für die BR-Wahl kandidieren, um alle nach § 9 BetrVG zu vergebenden Betriebsratssitze zu vergeben? Die mir bekannten Kommentare zum BetrVG sind da widersp
Einstellungen über Tochtergesellschaft um Tarifvertrag zu umgehen
ÄlterHallo. Die Quote bei Einstellungen für die 40-Std.-Woche (lt. Tarifvertrag) ist erreicht. Der BR hat entsprechend die Zustimmung bei weiteren Neueinstellungen für 40 Std. verweigert. Der AG will abe
Probleme bei der Argumentation - Anhörungen Einstellungen
ÄlterWir sind seit Juni ein neu gegründeter Betriebsrat (15 Personen). Der Betriebsausschuss bearbeitet die Anhörungen und stimmt diese ggf. zu. I.d.R. sind Einstellungen positive Maßnahmen. Wir hab
Stundenerhöhung vs. Einstellungen
ÄlterHallo, wir haben in einer Abteilung zwei Teilzeit-Einstellungen nach §99 (2) nicht zugestimmt mit der Begründung dass die Einstellungen gegen ein Gesetz verstoßen würden. Ein MA aus der Abteilung hat