Hallo,

Ich bin neu in eurem Forum. Ich bin Mitglied eines Neuner BR´s. Folgendes möchte ich gern wissen.
In unserem Unternehmen werden Anträge auf Eistellungen von der PSB- Personalsachbearbeiterin dem BR zur Einstellung vorgelegt, ausgefertigt und auch abgezeichnet. Ist sie überhaupt berechtigt, diese Unterlagen zu erstellen und rechtsgültig zu unterschreiben. Haben diese Anträge dann auch Bestand bei gerichtlichen Auseinandersetzungen oder darf das nur der Arbeitgeber und in diesem Fall der Hausleiter mit dem Recht auf Pro Kura. Es geht hier um einen Antrag auf Einstellung nach 99 BetrVG.

Danke für den Rat