Einspruch gegen die Wählerliste
Hallo. Bei uns im Betrieb wird jetzt zum zweiten Mal gewählt. Die erste Wahl wurde für ungültig erklärt. Jetzt wurde die Wahl erneut augeschrieben und neue Unterstützerstimmen sollten eingereicht werden . Genau ab dem Zeitpunkt war ich jetzt krank und nicht im Betrieb. Also wusste ich von nichts und konnte mich nicht erneut aufstellen lassen. Ist das so richtig?
Community-Antworten (4)
11.04.2022 um 10:08 Uhr
Sorry aber ist Persönliches Pech. Dann muss jemand anderes die Stützunterschriften auf deiner Liste sammeln Gute Besserung!
11.04.2022 um 18:58 Uhr
Du hast zum BR kandidiert und die Wahl ist vor dem Arbeitsgericht angefochten worden und es gibt hierzu einen Beschluss des Arbeitsgerichtes der der Abfechtung statt gibt? Daraus ergibt sich dann logisch die Notwendigkeit erneut zu wählen... und das hast Du alles nicht mitbekommen? Dann ist Dir die Wahl ja offensichtlich nicht sehr wichtig.
11.04.2022 um 19:16 Uhr
Er / Sie hat nicht mitbekommen, dass der Neustart eingeleitet wurde.
12.04.2022 um 13:11 Uhr
celestro, wenn mir (als Kandidaten) die Wahl wichtig ist, dann spreche ich doch mit dem Wahlvorstand, mit meinem Listenführer, wie der Stand der Dinge ist und ob sich etwas wichtiges tut wäkrend ich in Urlaub bin. Bin ich selbst der Liszenführer, dann rede ich doch schon vorher mit den anderen Listenmitgliedern und mache vielleicht einen Notfallplan falls die Wahl gerade in meinem Urlaub ausgeschrieben wird. Zumindest dann wenn mir die Wahl wichtig ist.
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