W.A.F. LogoSeminare

Einspruch gegen die Wählerliste

AW
Armer Wicht
Apr 2022 bearbeitet

Hallo. Bei uns im Betrieb wird jetzt zum zweiten Mal gewählt. Die erste Wahl wurde für ungültig erklärt. Jetzt wurde die Wahl erneut augeschrieben und neue Unterstützerstimmen sollten eingereicht werden . Genau ab dem Zeitpunkt war ich jetzt krank und nicht im Betrieb. Also wusste ich von nichts und konnte mich nicht erneut aufstellen lassen. Ist das so richtig?

40504

Community-Antworten (4)

K
Kjarrigan

11.04.2022 um 10:08 Uhr

Sorry aber ist Persönliches Pech. Dann muss jemand anderes die Stützunterschriften auf deiner Liste sammeln Gute Besserung!

R
R.Staunlich

11.04.2022 um 18:58 Uhr

Du hast zum BR kandidiert und die Wahl ist vor dem Arbeitsgericht angefochten worden und es gibt hierzu einen Beschluss des Arbeitsgerichtes der der Abfechtung statt gibt? Daraus ergibt sich dann logisch die Notwendigkeit erneut zu wählen... und das hast Du alles nicht mitbekommen? Dann ist Dir die Wahl ja offensichtlich nicht sehr wichtig.

C
celestro

11.04.2022 um 19:16 Uhr

Er / Sie hat nicht mitbekommen, dass der Neustart eingeleitet wurde.

R
R.Staunlich

12.04.2022 um 13:11 Uhr

celestro, wenn mir (als Kandidaten) die Wahl wichtig ist, dann spreche ich doch mit dem Wahlvorstand, mit meinem Listenführer, wie der Stand der Dinge ist und ob sich etwas wichtiges tut wäkrend ich in Urlaub bin. Bin ich selbst der Liszenführer, dann rede ich doch schon vorher mit den anderen Listenmitgliedern und mache vielleicht einen Notfallplan falls die Wahl gerade in meinem Urlaub ausgeschrieben wird. Zumindest dann wenn mir die Wahl wichtig ist.

Ihre Antwort