Liebe KollegInnen,

seit Okotber letzten Jahres ist eine Kollegin (sinnigerweise die Frau des Chefs) in Elternzeit.

Bei der routinemäßigen Kontrolle der Stundenzettel ist mir aufgefallen, dass sie im letzten Monat genau 30 Wochenstunden (was für ein Zufall) während ihrer Elternzeit zuhause für unsere Firma gearbeitet hat. Das ist ja gemäß § 15 Abs. 4 BEEG auch rechtens.

Ich bin über diese Beschäftigung aber nicht informiert worden. Wurden dadurch meine Rechte als Betriebsrat verletzt worden? Wenn ja, welche?