Erstellt am 06.03.2012 um 11:22 Uhr von Kölner
@Morgana
Was wollen die AN denn?
Erstellt am 06.03.2012 um 11:33 Uhr von Morgana
die, mit denen wir geprochen haben, wollen es nur dienstlich nutzen,der ein oder andere mag sich geschmeichelt fühlen, ein Dienst-Smartphon zu bekommen und würde es auch gerne privat nutzen. Die Meinungen sind geteilt.
Erstellt am 06.03.2012 um 11:54 Uhr von gironimo
.... also wo ich wohne ist gar kein Empfang (und das mitten in Deutschland !!)
Erstellt am 06.03.2012 um 12:09 Uhr von rkoch
Nun, so lange der AG die AN nicht dazu ZWINGT die Handys mit nach Hause zu nehmen (um erreichbar zu sein), ist es doch jedem freigestellt das Teil mitzunehmen - und selbst wenn ist es immer noch jedem freigestellt ob er rangeht wenn ein Firmenanschluß anruft.....
Ist nicht viel anders als wenn der AG die Privatnummer kennt (was ja oft der Fall ist) und dort anruft....
Wo seht ihr also das Problem? Ist doch die Sache Eurer AN!
Zugegeben, potentiell ist auch ans Telefon rangehen AZ - und damit eigentlich mitbestimmungspflichtig, aber man muss auch nicht mit Kanonen nach Spatzen schießen...
Etwas anderes wäre wenn der AG verlangt dass die AN erreichbar sein müssen, denn dann sind wir im Bereich der Rufbereitschaft.
Erstellt am 06.03.2012 um 12:19 Uhr von petrus
Und da gab es noch was, was der BR zum Wohle der MA-Freizeit tun kann: http://www.google.de/search?q=vw+email+weiterleitung
Erstellt am 06.03.2012 um 12:28 Uhr von kunzundhinz
Aucg folgendes beachten. Die Nutzung außerhalb der Arbeitszeit ist rechtlich als mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit und fällt auch als Arbeitszeit unter das ArbZG, also auch unter die §§ tägl./wöchentl. Höchstarbeitszeit und Ruhezeit und auch unter die Pflichtpausenregelung.
Denn es wird insgesamt als Arbeitszeit gewertet.
Erstellt am 06.03.2012 um 13:14 Uhr von Lernender
bestimmt will der AG ein Bewgungsprofil erstellen. In welcher Kneipe ist er denn heute.
Erstellt am 06.03.2012 um 13:40 Uhr von Streikposten
...bestimmt will der AG ein Bewgungsprofil erstellen.
Welchen Krimmi hast Du denn gelesen?? Dazu müsste das Handy eine Software haben, welche man dann aber einfach abschalten/deaktivieren kann.
Erstellt am 06.03.2012 um 13:52 Uhr von Lernender
na Streikposten hast du mich vermisst?
@morgana
solange den Kollegen keine Nachteile entstehen wäre mir das ganze egal und ich würde mich als BR über die zusätzliche Leistung des AG freuen.
Erstellt am 06.03.2012 um 14:24 Uhr von Streikposten
Lernender.....
.... ganze egal und ich würde mich als BR über die zusätzliche Leistung des AG freuen.
und die Gesetze sind Dir auch egal?? Dann solltest Du dich dringend einmal mit dem BetrVG und den Pflichten des BR und dem Thema ..Verletzung dieser befassen..!!!!
.....na Streikposten hast du mich vermisst?
Ja so manche total unverständliche Aussage habe ich vermiss!!!
Erstellt am 06.03.2012 um 16:25 Uhr von rkoch
... Lernender hat wohl schon wieder die emoticons vergessen :-)
Aber trotzdem:
@Streikposten
> und die Gesetze sind Dir auch egal??
Wäre nett wenn Du da etwas spezifischer würdest, wenn Du schon laut wirst.... Ich sehe es grundsätzlich auch wie Lernender: So weit aus dem Handymitnehmen keine Pflicht wird und die AN auch nicht erreichbar sein müssen, würde ich den Mehrwert "Privattelefonie" auch mitnehmen, wenn da nicht ein Pferdefuß dran hängt, den wir bislang nicht kennen....
Aber wo das Thema schon aufgekommen ist (und wo Lernender gar nicht so daneben liegt):
@Morgana
Wo Privattelefonie mit Geschäftstelefonen im Spiel ist, müsst ihr natürlich aufpassen, dass Euer AG (dem die Handys ja gehören) nicht anhand der Anruflisten in die Privatsphäre der MA eindringen kann! Insofern sollte bei Privatgesprächen möglichst wenig Information vom AG einsehbar sein. Minimum ist, das die angewählte Rufnummer unkenntlich gemacht wird, am besten wird gar nichts mitgeloggt. Das gilt insbesondere auch für Informationen, welche der AG vom Diensteanbieter bekommen könnte.
Sofern die Handys nicht selbst die Verbindung herstellen, sondern über eine FMC-Lösung die Verbindungen über die Telefonanlage des AG herstellen, läßt sich das Problem i.d.R. lösen, z.B. in dem für Privattelefonie eine andere Amtsholungsnummer innerhalb der Anlage verwendet wird. Damit lassen sich unterschiedliche Loggingvarianten freischalten.
Wenn allerdings die Handys ganz normal über den Diensteanbieter wählen, dann kann der AG i.d.R. jedes einzelne Telefonat inkl. Gesprächspartner nachvollziehen, ohne das man was dagegen machen kann. Der Diensteanbieter wird i.d.R. da keinen Aufwand betreiben. Am ehesten kann man dann noch vereinbaren, dass der AG keine Auswertung macht, aber wie viel derartige Vereinbarungen wert sind steht auf einem anderen Blatt....
Erstellt am 06.03.2012 um 18:35 Uhr von Morgana
rkoch, das ist ja das Problem, dass bei privatnutzung die auswertung durch den AG negativ für den AN ausfallen kann.Wir machen jetzt erst mal eine Umfrage, wer da Handy überhaupt privat nutzen will.Dann sehne wir weiter. Danke für die positiven Antworten.
Morgana