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BV Diensthandys

M
Morgana
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen, wer von Euch hat Erfahrung mit dem Abschluss einer BV über die Nutzung von Diensthandys? Wir(BR) wollen nur die dienstliche Nutzung und Verbleib im Dienstbereich nach feierabend, AG möchte auch private Nutzung, damit das handy(Smartphon) mit nach Hause genommen werden kann.Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

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Community-Antworten (12)

K
Kölner

06.03.2012 um 12:22 Uhr

@Morgana Was wollen die AN denn?

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Morgana

06.03.2012 um 12:33 Uhr

die, mit denen wir geprochen haben, wollen es nur dienstlich nutzen,der ein oder andere mag sich geschmeichelt fühlen, ein Dienst-Smartphon zu bekommen und würde es auch gerne privat nutzen. Die Meinungen sind geteilt.

G
gironimo

06.03.2012 um 12:54 Uhr

.... also wo ich wohne ist gar kein Empfang (und das mitten in Deutschland !!)

R
rkoch

06.03.2012 um 13:09 Uhr

Nun, so lange der AG die AN nicht dazu ZWINGT die Handys mit nach Hause zu nehmen (um erreichbar zu sein), ist es doch jedem freigestellt das Teil mitzunehmen - und selbst wenn ist es immer noch jedem freigestellt ob er rangeht wenn ein Firmenanschluß anruft..... Ist nicht viel anders als wenn der AG die Privatnummer kennt (was ja oft der Fall ist) und dort anruft....

Wo seht ihr also das Problem? Ist doch die Sache Eurer AN!

Zugegeben, potentiell ist auch ans Telefon rangehen AZ - und damit eigentlich mitbestimmungspflichtig, aber man muss auch nicht mit Kanonen nach Spatzen schießen...

Etwas anderes wäre wenn der AG verlangt dass die AN erreichbar sein müssen, denn dann sind wir im Bereich der Rufbereitschaft.

P
Petrus

06.03.2012 um 13:19 Uhr

Und da gab es noch was, was der BR zum Wohle der MA-Freizeit tun kann: http://www.google.de/search?q=vw+email+weiterleitung

K
kunzundhinz

06.03.2012 um 13:28 Uhr

Aucg folgendes beachten. Die Nutzung außerhalb der Arbeitszeit ist rechtlich als mitbestimmungspflichtige Mehrarbeit und fällt auch als Arbeitszeit unter das ArbZG, also auch unter die §§ tägl./wöchentl. Höchstarbeitszeit und Ruhezeit und auch unter die Pflichtpausenregelung.

Denn es wird insgesamt als Arbeitszeit gewertet.

L
Lernender

06.03.2012 um 14:14 Uhr

bestimmt will der AG ein Bewgungsprofil erstellen. In welcher Kneipe ist er denn heute.

S
Streikposten

06.03.2012 um 14:40 Uhr

...bestimmt will der AG ein Bewgungsprofil erstellen.

Welchen Krimmi hast Du denn gelesen?? Dazu müsste das Handy eine Software haben, welche man dann aber einfach abschalten/deaktivieren kann.

L
Lernender

06.03.2012 um 14:52 Uhr

na Streikposten hast du mich vermisst?

@morgana

solange den Kollegen keine Nachteile entstehen wäre mir das ganze egal und ich würde mich als BR über die zusätzliche Leistung des AG freuen.

S
Streikposten

06.03.2012 um 15:24 Uhr

Lernender.....

.... ganze egal und ich würde mich als BR über die zusätzliche Leistung des AG freuen.

und die Gesetze sind Dir auch egal?? Dann solltest Du dich dringend einmal mit dem BetrVG und den Pflichten des BR und dem Thema ..Verletzung dieser befassen..!!!!

.....na Streikposten hast du mich vermisst? Ja so manche total unverständliche Aussage habe ich vermiss!!!

R
rkoch

06.03.2012 um 17:25 Uhr

... Lernender hat wohl schon wieder die emoticons vergessen :-)

Aber trotzdem: @Streikposten

und die Gesetze sind Dir auch egal??

Wäre nett wenn Du da etwas spezifischer würdest, wenn Du schon laut wirst.... Ich sehe es grundsätzlich auch wie Lernender: So weit aus dem Handymitnehmen keine Pflicht wird und die AN auch nicht erreichbar sein müssen, würde ich den Mehrwert "Privattelefonie" auch mitnehmen, wenn da nicht ein Pferdefuß dran hängt, den wir bislang nicht kennen....

Aber wo das Thema schon aufgekommen ist (und wo Lernender gar nicht so daneben liegt):

@Morgana

Wo Privattelefonie mit Geschäftstelefonen im Spiel ist, müsst ihr natürlich aufpassen, dass Euer AG (dem die Handys ja gehören) nicht anhand der Anruflisten in die Privatsphäre der MA eindringen kann! Insofern sollte bei Privatgesprächen möglichst wenig Information vom AG einsehbar sein. Minimum ist, das die angewählte Rufnummer unkenntlich gemacht wird, am besten wird gar nichts mitgeloggt. Das gilt insbesondere auch für Informationen, welche der AG vom Diensteanbieter bekommen könnte.

Sofern die Handys nicht selbst die Verbindung herstellen, sondern über eine FMC-Lösung die Verbindungen über die Telefonanlage des AG herstellen, läßt sich das Problem i.d.R. lösen, z.B. in dem für Privattelefonie eine andere Amtsholungsnummer innerhalb der Anlage verwendet wird. Damit lassen sich unterschiedliche Loggingvarianten freischalten.

Wenn allerdings die Handys ganz normal über den Diensteanbieter wählen, dann kann der AG i.d.R. jedes einzelne Telefonat inkl. Gesprächspartner nachvollziehen, ohne das man was dagegen machen kann. Der Diensteanbieter wird i.d.R. da keinen Aufwand betreiben. Am ehesten kann man dann noch vereinbaren, dass der AG keine Auswertung macht, aber wie viel derartige Vereinbarungen wert sind steht auf einem anderen Blatt....

M
Morgana

06.03.2012 um 19:35 Uhr

rkoch, das ist ja das Problem, dass bei privatnutzung die auswertung durch den AG negativ für den AN ausfallen kann.Wir machen jetzt erst mal eine Umfrage, wer da Handy überhaupt privat nutzen will.Dann sehne wir weiter. Danke für die positiven Antworten. Morgana

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