Erstellt am 06.03.2012 um 08:12 Uhr von Kulum
Hast du nicht mehr davon, wenn ihr eure GF davon in Kenntnis setzt das die Unterlagen unvollständig sind, ihr so zu keiner Entscheidung kommt und die Frist erst bei einreichen aller Unterlagen beginnt? Du kannst das 100x ins Protokoll schreiben, und öfter, fragt sich nur was du davon hast
Erstellt am 06.03.2012 um 09:04 Uhr von petrus
@kulum: Ich fürchte, da gibt es eine Mehrheit im Gremium, die macht ddas so, weil sie das schon immerso gemacht hat - und ist an sonsten beratungs- und schulungsreseistent. Pupil war auf einer Schulung und würde gern was ändern und rennt jetzt gegen ... die Bretter vorm Kopf der anderen BRM
@all: Glaskugeln waren diese Woche im Angebot - habt ihr euch keine geholt?
@pupil:
> Kann ich verlangen das diser vorgang im Protokoll augenommen wird?
Nein. (verlangen kannst du es natürlich - es muss nur niemand aufnehmen)
> Reicht es wenn ich ein Gedächtnissprotokoll anfertige?
Nein.
> habe ich noch andere möglichkeiten festzustellen das da was falsch läuf.
Guckst Du §34 (2) Satz 2 BetrVG
Erstellt am 06.03.2012 um 09:09 Uhr von Pupel
Hallo Kulum !
Das wäre der richtige weg... aber bei uns im 7ner Gremium sitzen 5 Kolegen die alles machen was die GL möchte, was können die Restlichen zwei außer Meckern sonst noch tun ?
Erstellt am 06.03.2012 um 09:28 Uhr von Kulum
@ petrus
Respekt
@ Pupel
Deinen BR Kollegen die nachteiligen Wirkungen ihres handelns aufzeigen. Bei einer unvollständigen Anhörung kannst du (hat meine Glaskugel gesagt) häufig die Auswirkungen auf den Rest der Belegschaft schwer bis gar nicht abschätzen. Auf lange Sicht verliert ihr den Überblick wer ist alles befristet eingestellt, wann laufen die Befristungen aus, die wievielte Befristung des einzelnen Kollegen ist es. Mit oder ohne Sachgrund. Wird jemand auf einer Stelle eingestellt, die gerade ein anderer besetzt? Was wird aus dem Kollegen. Wurde beim Auswahlverfahren das AGG eingehalten etc. pp. Die Gründe warum ein BR seine Mitbestimmung einfordern sollte ist lang.
Wenn petrus's Glaskugel so gut ist, wie es den Anschein hat und du tatsächlich gerade von einem Seminar kommst hat dir der Seminarleiter/in doch sicher viele gute Gründe genannt warum man bei Einstellungen ruhig genauer hingucken soll
Erstellt am 06.03.2012 um 14:34 Uhr von Streikposten
Antrag zur Geschäftsordnung und dann auffordern Aufnahmenals Wortprotokoll. Weigert soch der Schriftführer BRV dann bleibt der Weg eine eigene Aufzeichung zu fertigen und diese dann zur Beifügung zur Niederschrift einzureichen. Diese MUSS dann beigefügt werden.
Wenn Einwände erhoben werden
Alle Betriebsratsmitglieder haben das Recht, die Unterlagen des Betriebsrats einschließlich die Sitzungsprotokolle jederzeit einzusehen. Soweit ein Betriebsratskollege Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift erheben will, muss er dies
unverzüglich und
schriftlich tun.
Dann sollten Sie als Betriebsrat gemeinsam darüber beraten, ob die Einwendungen berechtigt sind. Denken Sie auch daran, derartige Einwendungen der Niederschrift beizufügen.
Wenn BRM es durch ihr Handeln anderen BRM es nicht ermöglichen ihre ordnungsgemäße Ausübung und das Recht auf vollständige Unterlagen/Infos vom AG wahrzunehmen, wäre dieses Mandatsbehinderung und das kann man rechtlich angreifen. Denn auch BRM dürfen andere BRM nicht an der Ausübung/ Wahrnehmung ihres Mandates behindern.
Erstellt am 07.03.2012 um 18:42 Uhr von paula
Wo ist denn für Dich hier ganz konkret die Mandatsbehinderung?