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Neugründung eines Betriebsrats

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flaro
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir sind ca.15 Fahrer die im Auftrag einer FIRMA medizinischen Sauerstoff an diverse Patienten in den neuen Bundesländern bzw. Bayern ausliefern.Die Fahrzeuge ,Kleidung und die Disposition der jeweiligen Fahraufträge erfolgt ausschließlich über diese FIRMA .Angestellt sind wir für die nächsten 3 Jahre bei einer Spedition aus den neuen Bundesländern.Nach Ablauf der 3 Jahren werden die Fahraufträge neu ausgeschrieben und jede beliebige Spedition kann sich dafür bewerben.Die Fahrer bleiben meistens die selben ,da diese speziell geschult sind und daher nicht so einfach angelernt und ausgetauscht werden können.Jetzt zu den eigentlichen Problem. Die eignen Fahrer der FIRMA haben für die selbe Tätigkeit ca.650,-€ mehr Gehalt und erhalten auch 10 Tage mehr Urlaub wie wir.Sie sind auch an feste gesetzliche Arbeitszeiten gebunden. Wir dagegen, müssen teilweise jeden Tag 10-14 stunden ran um unser Arbeitspensum zu schaffen, egal ob Feiertag oder nicht.Wir sind nunmehr nicht mehr bereit, dies so hinzunehmen.Wir möchten daher, geschlossen dagegen vorgehen und ein Betriebsrat gründen.Unsere Frage ist ,gibt es evt. die Möglichkeit geschlossen den Betriebsrat der og. FIRMA beizutreten.

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Community-Antworten (5)

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gironimo

04.03.2012 um 16:58 Uhr

nein - beitreten geht nicht. Du schilderst aber ein kurioses Bild, das jedenfalls nicht korrekt ist.

Wenn ich Dich richtig verstehe, wechselt Ihr mehr oder weniger ungefragt den Arbeitgeber (???). Bekommt Ihr dann alle drei Jahre einen neuen befristeten Arbeitsvertrag? Hat Euch Euer stets wechselnder AG an die Auftragsfirma, die die Arbeitsanweisungen gibt, verliehen?

Was Deine Arbeitszeiten angeht, wäre das ein Fall für die Gewerbeaufsicht (vielleicht kennst Du ja einen guten Freund, der denen mal den Fall steckt).

Ich würde aber zunächst einmal mit dem BR der Sauerstofffirma sprechen. Es scheint ja so, als wäre er zumindest teilweise auch für Euch zuständig. Ansonsten würde ich auch den Kontakt zur Gewerkschaft suchen und mit denen den Fall genau erörtern.

S
Streikposten

04.03.2012 um 18:47 Uhr

AG-wechsel bedeutet ja nicht neuer ArbV, sondern es sind dann ggf. Betriebs- oder Teilbetriebsübergängen oder ggf AÜG.

BR Gründen geht nur, wenn es für den Betrieb bei dem ich meinen ArbV habe keinen BR gibt.

Bei AÜG habe ich ggf. einen "Heimat-BR" und einen BR bei dem ich die Arbeit leiste

P
poiuz

04.03.2012 um 23:15 Uhr

Ich lese daraus: Er ist bei B beschäftigt, B vermietet Fahrer an A und nun hätte er gerne die Arbeitsbedingungen der bei A direkt beschäftigten Fahrer.

Da würd ich mal einen Blick ins AÜG empfehlen. Wobei das mit den 10-14 Stunden auch irgendwie nach Scheinselbstständigen klingt ...

R
rkoch

05.03.2012 um 10:14 Uhr

@gironimo

Du schilderst aber ein kurioses Bild

So kurios ist das gar nicht... in derartigen Branchen sind solche Spielereien durchaus verbreitet.

Insofern nehme ich tatsächlich an, dass die Speditionen die AN jeweils befristet für die Dauer des Auftrags (Sachgrund) einstellen. Die Spedition, welche den Folgeauftrag erhält, fährt dann mit eigenen Fahrzeugen, braucht für den Auftrag aber wieder speziell ausgebildetes Personal, wobei die Fahrer die vorher bei einer anderen Firma diese Fahrten gemacht haben (oh Wunder) zufälligerweise gerade arbeitssuchend sind und deshalb eingestellt werden.

Das interessante an der Sache ist eigentlich, dass in diesem Fall tatsächlich im Rahmen des Sieben-Punkte-Test zur Feststellung eines Betriebsübergangs 5 der 7 Punkte zutreffen:

die Art des betreffenden Unternehmens oder des Betriebs, (identisch)
die Übernahme oder Nichtübernahme der Hauptbelegschaft, (trifft zu)
den Übergang oder Nichtübergang der Kundschaft,  (trifft zu)
den Grad der Ähnlichkeit zwischen der vor und der nach dem Übergang verrichteten Tätigkeit (identisch) 
die Dauer einer eventuellen Unterbrechung dieser Tätigkeit (gleich null)

Nur die folgenden Punkte treffen nicht zu: den Übergang oder Nichtübergang der materiellen Vermögenswerte (Gebäude, bewegliche Güter), den Wert der immateriellen Vermögenswerte zum Zeitpunkt des Übergangs.

Damit ist formell wahrscheinlich ein Teilbetriebsübergang gegeben.... Dem wird auch Rechnung getragen, indem die MA übernommen werden. Was wahrscheinlich ignoriert wird, ist dass auch die Verträge der AN übergehen und dass einen Befristung mit Sachgrund damit unzulässig wäre. Aber wer soll das schon einklagen?

@flaro:

Damit sehe ich allerdings Eure Chancen auf einen BR nur für Euch 15 AN als annähernd gleich Null an. WENN ihr einen BR gründen wolltet, dann nur in der Firma in der ihr im Moment beschäftigt seid, und dann eben nicht ihr 15 AN alleine, sondern ALLE dort beschäftigten AN.... Formell reicht es, dass drei von Euch den Anstoß dazu geben, indem ihr einen Aushang macht in der ihr alle AN zu einer Betriebsversammlung zur Wahl eines BR einladet. Ob ihr dann allerdings gewählt werdet steht in den Sternen....

BTW: Gerade die Sache mit der Ungleichbehandlung zu den anderen AN werdet ihr aber auch als BR nicht lösen können. Lohn/Urlaub zu verhandeln ist BR verboten.... Was ihr aber erreichen könntet, der BR müsste dann zu dem Teilbetriebsübergang u.U. bzgl. Betriebsänderung beteiligt werden.... aber nicht einmal das ist sicher. Wo der BR auf jeden Fall reinfunken müsste wären die 10-14h Arbeitszeit.

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flaro

05.03.2012 um 20:05 Uhr

Danke @gironimo für Deine klare und verständliche Ansage. Das sinnvollste wird wohl sein ,nunmehr endgültig die Segel zustreichen und sich einen neuen Job zusuchen. Nochmals vielen Dank. flaro

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