Hallo,

wir hatten kürzlich das Vergnügen, einen BGB613a zu erleben. Interessanterweise kam gleich eine Betriebsspaltung dazu. Ein Betriebsteil verbleibt beim Zwei Betriebsteile wurden an je einen neuen AG übertragen, der dri

vorherige Zusammensetzung:

Betriebsteil A + Betriebsteil B + Betriebsteil C --> Arbeitgeber 1 (alt)


Nach dem Betriebsübergang sehen wir so aus:

Betriebsteil A --> bleibt bei AG 1 (alt)
Betriebsteil B --> kam zu AG 2 (neu) Neugründung mit zusätzlichen neuen MA
Betriebsteil C --> kam zu AG 3 (neu) Integration der MA in bestehendes Unternehmen

Im Prinzip sind alle glücklich und zufrieden, es ist nicht so schlimm, wie es sich anhört.

Aber:
Wie setzen wir jetzt unseren frisch vor dem BÜ gewählten BR zusammen?

Wir haben ein 3-köpfiges Gremium
Kandidat 1 und Kandidat 2 sind auf AG2 übergegangen und bilden somit vorerst den BR in der Neugründung.
Kanditat 3 ist auf AG 2 übergegangen. Dort existierte bereits vorher ein BR und er will seine Amtsgeschäfte niederlegen.

Der erste Ersatzkandidat ist noch beim alten AG verblieben (Betriebsteil 1)
Der zweite Ersatzkanditat ist ebenso wie die Kandidaten 1+2 im neu gegründeten Unternehmen angekommen.

Frage: fällt Ersatzkandidat 1 automatisch weg, weil er nicht mehr in der gleichen Firma ist wie der Rest-BR? Kann man jetzt gleich Ersatzkandidat 2 zur BR-Sitzung einladen? Wie wird der "Nachrücker" zu einem ordentlichen Mitglied?