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BR-Zusammensetzung nach Betriebsübergang+Betriebsspaltung

A
ARichterBln
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir hatten kürzlich das Vergnügen, einen BGB613a zu erleben. Interessanterweise kam gleich eine Betriebsspaltung dazu. Ein Betriebsteil verbleibt beim Zwei Betriebsteile wurden an je einen neuen AG übertragen, der dri

vorherige Zusammensetzung:

Betriebsteil A + Betriebsteil B + Betriebsteil C --> Arbeitgeber 1 (alt)

Nach dem Betriebsübergang sehen wir so aus:

Betriebsteil A --> bleibt bei AG 1 (alt) Betriebsteil B --> kam zu AG 2 (neu) Neugründung mit zusätzlichen neuen MA Betriebsteil C --> kam zu AG 3 (neu) Integration der MA in bestehendes Unternehmen

Im Prinzip sind alle glücklich und zufrieden, es ist nicht so schlimm, wie es sich anhört.

Aber: Wie setzen wir jetzt unseren frisch vor dem BÜ gewählten BR zusammen?

Wir haben ein 3-köpfiges Gremium Kandidat 1 und Kandidat 2 sind auf AG2 übergegangen und bilden somit vorerst den BR in der Neugründung. Kanditat 3 ist auf AG 2 übergegangen. Dort existierte bereits vorher ein BR und er will seine Amtsgeschäfte niederlegen.

Der erste Ersatzkandidat ist noch beim alten AG verblieben (Betriebsteil 1) Der zweite Ersatzkanditat ist ebenso wie die Kandidaten 1+2 im neu gegründeten Unternehmen angekommen.

Frage: fällt Ersatzkandidat 1 automatisch weg, weil er nicht mehr in der gleichen Firma ist wie der Rest-BR? Kann man jetzt gleich Ersatzkandidat 2 zur BR-Sitzung einladen? Wie wird der "Nachrücker" zu einem ordentlichen Mitglied?

92602

Community-Antworten (2)

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paula

24.08.2010 um 14:29 Uhr

Moment .... wie ist den die Führungsstruktur nach der Spaltung? Wo und von wem werden die maßgeblichen Entscheidungen in wirtschaftlichen und sozialen Fragen getroffen?

Mir geht da nämlich so eine Sache durch den Kopf die sich gemeinsamer Betrieb nennt

A
ARichterBln

25.08.2010 um 10:27 Uhr

Die Führungsstruktur nach der Spaltung ist ebenfalls gespalten ;o)

Wir sprechen von 3 Arbeitgebern in Konzerngrössenordnungen. Die Führungsstruktur ist hat sich also grundlegend geändert...

Es ist so, dass der "Altbetrieb" =Arbeitgeber 1 (alt) eine Auschreibung verloren hat, die der AG 2 gewonnen hat. Durch vertragliche Verpflichtung des AG 2 gegenüber dem Kunden, mussten viele Wirtschaftsgüter übernommen werden, was uns den 613a sicherte. Bei Übernahme des Auftrags gab es gleichzeitig ein Outsourcing einer IT-Dienstleistung zu AG3

Ich glaube, da ist nix mit "gemeinsamer Betrieb" Im Moment versuchen wir herauszufinden, wie wir wieder zu einem regulären BR kommen, jetzt wo einer unserer 3 Köpfe zurücktreten will.

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