Anordnung zur dienstl. Nutzung eines Privatwagens
Die Geschichte: Bank übernimmt immer mehr Filialen in verschiedenen Städten. Die IT-Abteilung in der Hauptstelle hat deshalb seit 10 Jahren einen Dienstwagen zur Verfügung, mit dem die Filialen bei Problemen oder zur Montage/Installation verschiedenster Hardware/Software angefahren werden. Aus Kostengründen wird der Arbeitgeber den Dienstwagen jedoch abschaffen und erwartet, dass die Kollegen ihre Privat-PKW zu diesen Fahrten nutzen. Frage: Können wir als Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung o.ä. zu diesem Thema einfordern? Es muß ja für die Kollegen sicher geregelt sein, was dienstlich veranlasst und wie hoch eine Kilometerpauschale für Wertverlust, Benzinkosten, Versicherungskosten usw ist und welche Punkte im Schadensfall zu beachten sind. Gibt es noch andere wichtige Details zu beachten/regeln?
Community-Antworten (7)
02.03.2012 um 12:10 Uhr
Es muss KEIN AN private Gegenstände für die Arbeit nutzen. Auch nicht den privaten Pkw. Es sei es ist im ArbV etwas anderes vereinbart.
Wenn kann der AG sich hier nur um Freiwilligkeit bemühen. Dann bestehen aber die gesmaten Risiken. Also dann müsste der AG das Fahrzeug zu mindest auch Vollkasko ohne SB versichern und man müsste festhalten, was ist, wenn bei Totalschaden der Versicherungswert nicht ausreicht um eine gleichwertige Neubeschaffung zu ermöglichen (altes Auto, was aber dem Halter ncog ausreichte) usw.
Es dürfen hier AN auch nicht per BV zu Nutzung des Privatwagens gezwungen werden. Eine solche BV wäre in diesem Pkt nichtig.
02.03.2012 um 13:27 Uhr
@Fragestunde Mal abgesehen davon, dass ich die Meinung von 'Streikposten' so nicht teile, muss bei einer BV ne ganze Menge geregelt werden - wenn sie denn überhaupt möglich ist. Denn... ...es könnte eine Dienstreiseregelung geben, die der AG einseitig erklären könnte ohne das ein BR hier ein MBR hat
02.03.2012 um 14:16 Uhr
Kölner
..was teils Du nicht?
Das der AN nicht verpflichtet werden kann den privaten Pkw zu nutzen??
Der AG kann auch in einer einseitigen Dienstreiseregel nicht anordnen, dass der Privat-Pkw zu nutzen ist.
Solche könnte nur freiwillig erfolgen und dann eine Regelung dazu.
02.03.2012 um 16:11 Uhr
Wenn nicht von vorn herein bei Einstellung des Mitarbeiters eine entsprechende Regelung in den Arbeitsvertrag aufgenommen wurde, muss durch einen Nachtrag oder Anhang zu dem bestehenden Arbeitsvertrag geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Nutzung des Privat-Pkws möglich oder gar vorgeschrieben ist.
02.03.2012 um 18:37 Uhr
blackseven
es muss kein Nachtrag zum ArbV gefertigt werden, es kann wenn beide Seiten wollen!!!!
Der AG könnte es nur via Änderungskündgung erzwingen, doch diese dürfte vor dem ArbG scheitern.
Denn sofern es lt. ArbV nicht notwendig ist muss kein AN einen Führerschein oder Auto haben!!
Fahrkostenersatz für Privat-Pkw Nutzung kann man auch durch BV regeln
02.03.2012 um 20:19 Uhr
Was ist, wenn einer keinen Wagen hat oder dieser Kaputt ist. Ich sehe das auch so, dass man da nicht einfach was aufs Auge drücken kann.
Bevor eine BV zur Sprache kommt, würde ich erst noch erinmal mit dem AG einen Kostenvergleich anstellen.
03.03.2012 um 00:32 Uhr
kunzundhinz + gironimo, habt ihr meinen richtig gelesen (verstanden)?
Zweifel......
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