Erstellt am 02.03.2012 um 11:10 Uhr von Streikposten
Es muss KEIN AN private Gegenstände für die Arbeit nutzen. Auch nicht den privaten Pkw. Es sei es ist im ArbV etwas anderes vereinbart.
Wenn kann der AG sich hier nur um Freiwilligkeit bemühen. Dann bestehen aber die gesmaten Risiken. Also dann müsste der AG das Fahrzeug zu mindest auch Vollkasko ohne SB versichern und man müsste festhalten, was ist, wenn bei Totalschaden der Versicherungswert nicht ausreicht um eine gleichwertige Neubeschaffung zu ermöglichen (altes Auto, was aber dem Halter ncog ausreichte) usw.
Es dürfen hier AN auch nicht per BV zu Nutzung des Privatwagens gezwungen werden. Eine solche BV wäre in diesem Pkt nichtig.
Erstellt am 02.03.2012 um 12:27 Uhr von Kölner
@Fragestunde
Mal abgesehen davon, dass ich die Meinung von 'Streikposten' so nicht teile, muss bei einer BV ne ganze Menge geregelt werden - wenn sie denn überhaupt möglich ist.
Denn...
...es könnte eine Dienstreiseregelung geben, die der AG einseitig erklären könnte ohne das ein BR hier ein MBR hat
Erstellt am 02.03.2012 um 13:16 Uhr von Streikposten
Kölner
..was teils Du nicht?
Das der AN nicht verpflichtet werden kann den privaten Pkw zu nutzen??
Der AG kann auch in einer einseitigen Dienstreiseregel nicht anordnen, dass der Privat-Pkw zu nutzen ist.
Solche könnte nur freiwillig erfolgen und dann eine Regelung dazu.
Erstellt am 02.03.2012 um 15:11 Uhr von blackseven
Wenn nicht von vorn herein bei Einstellung des Mitarbeiters eine entsprechende Regelung in den Arbeitsvertrag aufgenommen wurde, muss durch einen *Nachtrag oder Anhang* zu dem bestehenden Arbeitsvertrag geregelt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen die betriebliche Nutzung des Privat-Pkws möglich oder gar *vorgeschrieben* ist.
Erstellt am 02.03.2012 um 17:37 Uhr von kunzundhinz
blackseven
es muss kein Nachtrag zum ArbV gefertigt werden, es kann wenn beide Seiten wollen!!!!
Der AG könnte es nur via Änderungskündgung erzwingen, doch diese dürfte vor dem ArbG scheitern.
Denn sofern es lt. ArbV nicht notwendig ist muss kein AN einen Führerschein oder Auto haben!!
Fahrkostenersatz für Privat-Pkw Nutzung kann man auch durch BV regeln
Erstellt am 02.03.2012 um 19:19 Uhr von gironimo
Was ist, wenn einer keinen Wagen hat oder dieser Kaputt ist. Ich sehe das auch so, dass man da nicht einfach was aufs Auge drücken kann.
Bevor eine BV zur Sprache kommt, würde ich erst noch erinmal mit dem AG einen Kostenvergleich anstellen.
Erstellt am 02.03.2012 um 23:32 Uhr von blackseven
kunzundhinz + gironimo,
habt ihr meinen richtig gelesen (verstanden)?
Zweifel......