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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BV dienstl. Nutzung privater PKW - wer hat dazu Erfahrungen?

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FH
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, wer kann helfen. Ich bin BR – Vorsitzender (sozialer Bereich) und suche eine BV zur Aufwandsentschädigung für die dienstliche Nutzung des privaten PKW. Dienstfahrzeuge stehen bei uns nur sehr bedingt zur Verfügung bzw. sind für den Großteil der Kollegen nicht erreichbar, da sie in verschiedenen Einrichtungen stationiert sind. Derzeit wird nur die Kilometerpauschale von 0,22 € bezahlt und es besteht eine allgemeine Diensthaftpflichtversicherung durch den AG, welche bis jetzt allerdings in den seltensten Fällen Schäden bezahlt hat. Leider deckt die Kilometerp. die Kosten für den Sprit, eigene Versicherung, Unterhaltungskosten, Reparaturen etc. nicht ab. Ich möchte erreichen, dass unser AG eine monatl. Entschädigung an alle AN zahlt, welche ihren privaten PKW dienstlich nutzen. Wer hat Erfahrungen mit einer solchen BV, oder kann mir eine solche zuleiten. Bin für jede Antwort dankbar. Gruß an alle Kämpfer FH

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Community-Antworten (3)

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otto

28.10.2005 um 00:19 Uhr

Die beste Internetadresse, die ich zum Thema "BV" kenne, ist "soliserv.de" Viel Erfolg! Gruß otto

FB
Frank B.

28.10.2005 um 09:17 Uhr

Im Bezug auf die dienstliche Nutzung von Privat- PKW gibt es unterschiedliche Auffassungen ob der BR überhaupt Mitbestimmungsrecht hat. Das Gleiche gilt natürlich auch für die entsprechende Vergütung.

Was die Schäden angeht, ist der AG bzw. dessen Versicherung in der Pflicht. Es geht sogar soweit, das er notfalls einen Anwalt bezahlen muss.

"1. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die ohne Verschulden des Arbeitgebers am Pkw» des Arbeitnehmers entstandenen Unfallschäden zu ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde. Um einen Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers handelt es sich, wenn ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs der Arbeitgeber ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müßte. BAG - 14.12.1995 - 8 AZR 875/94 - AP Nr. 13 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers - BB 1996, Seite 433 f. - DB 1996, Seite 630 - NJW 1996, Seite 1301 f. - NZA 1996, Seite 417 f. - BetrR 1996, Seite 73 - AiB 1996, Seite 681 f."

Aus Rechtsprechung konkret für den kompetenten BR vom Turnusverlag

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FH

28.10.2005 um 09:45 Uhr

Ich bedanke mich für die Antworten, haben mir sehr geholfen. Werde trotzdem versuchen, eine BV hinzubekommen. Grüsse FH

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