W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Suchen Betriebsvereinbarungen zum Thema priv./dienstl. Nutzung des Telefons

S
Südschwarzwald
Jan 2018 bearbeitet

Seid gegrüßt :)

Wir, der Betriebsrat suchen aktuelle Betriebsvereinbarungen zum Thema priv./dienstl. Nutzung des Telefons im Betrieb. Wer kann da weiterhelfen?

Danke :)

4.35101

Community-Antworten (1)

W
Werner

29.08.2005 um 16:18 Uhr

Sieh mal bei "www.soliserv.de" nach. Die haben jede Menge brauchbare BV`s im Programm.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Nutzung von "Skype for Business" im Betriebs-/Personalrat

Älter

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Einsatz von "Skype for Business" im Rahmen der Betriebsrats-/Personalratsarbeit. Unser Gremium hat der grundsätzlichen Nutzung im Betrieb bereits zugestimmt. Ma

BV dienstl. Nutzung privater PKW - wer hat dazu Erfahrungen?

Älter

Hallo Forum, wer kann helfen. Ich bin BR – Vorsitzender (sozialer Bereich) und suche eine BV zur Aufwandsentschädigung für die dienstliche Nutzung des privaten PKW. Dienstfahrzeuge stehen bei uns nur

Gültigkeit von Betriebsvereinbarungen bei Neustruktrurierung - wie lange gelten die alten BVs?

Älter

Hier auch noch mal ein Betriebsvereinbarungs-Frage. Vor 3 Monaten wurden durch Neustruktrurierung unseres Unternehmens mit verkleinerten Geschäftsstellen, auch kleinere Betriebsräte gewählt. Nun bemer

Beschluss zu ohne angeforderten Gewerkschaftsvertreter - ist der rechtsgültig?

Älter

Hallo, ich habe ein Problem. Von 11 BR mitgliedern haben 5 die Teilnahme eines Gewerkschaftsvertreters "vor Unterzeichnung" einer Betriebsvereinbarung schriftlich verlangt. § 31 Betr.VG1 Der Vor

Tel. Erreichbarkeit ausserhalb der Dienstzeit - kann ein AG fordern, dass die priv. Tel.nr zu dienstlichen Zwecken herausgegeben wird?

Älter

kann ein AG (krankenhaus) von einen angestellten (pflege) fordern das die priv. tel.nr zu dienstlichen zwecken herausgegeben wird. !!wir sprechen nicht über moralischen gründe sondern über rechtl