Zweigstelle mit 4 Mitarbeitern geplant
Es ist eine Zweigstelle an einem neuen Standort in unserem Betrieb geplant. Es soll kein eigenständiges Unternehmen werden und dort sollen vorerst 4 Mitarbeiter beschäftigt werden. Es werden wohl keine langfristigen Mietverträge für die Büroräume geschlossen und die Arbeitsverträge werden auch befristet sein. Die GF und Teamleiter sind weiterhin am Hauptstandort. Ziel ist es die Vakanzen, die am Hauptstandort nicht besetzt werden können, mit Hilfe der Zweigstelle zu besetzten. Was müssen wir als Betriebsrat besonders beachten?
Community-Antworten (1)
08.04.2022 um 18:02 Uhr
Zunächst einmal das ihr sie genau so gut vertretet wie alle MA in eurer Niederlassung. Dann müsst ihr schauen ob die derzeitigen MA keine Nachteile dadurch zu befürchten haben; sprich Outsourcing. Besteht ein Wirtschaftsausschuss bei euch könnte dieser dann die Mietverträge einsehen.
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