Erstellt am 29.02.2012 um 12:23 Uhr von kunzundhinz
JA, diese ArbV verlängern sich automatisch auf Grund des Gesetzes
Erstellt am 29.02.2012 um 12:54 Uhr von Lernender
@kunzundhinz
bist du dir sicher Verlängerung auch ohne Einverständniss des Arbeitnehmers.
Ich habe immer gedacht nur unbefristete AV werden automatisch bis 67 verlängert.
Erstellt am 29.02.2012 um 13:16 Uhr von petrus
@kunz: Welches Gesetz ändert explizit meinen Arbeitsvertrag?
@wichtel:
Der Vertrag verlängert sich automatisch.
Im Prinzip ist die Vertragsklausel "Vertragsende mit 65" ein Spezialfall eines befristeten Arbeitsvertrages. Da der Sachgrund "Erreichen eines gewissens Lebensalters" ohne weitere Gründe allerdings eine Diskriminierung wegen Alters ist, wäre die Klausel nichtig - und der AV (auch über das 65ste und sogar das 67ste Lebensjahr hinaus) unbefristet. Ohne die Änderung des §35 SGB VI hätte es allerdings die "weiteren Gründe", die gegen die Altersdiskriminierung spechen, gegeben...
Nach §157 BGB muss der Vertrag also ausgelegt werden. Was wollten die Vertragsparteien also bei Vertragsabschluss?
- Einen AV bis zum Ableben des ArbN? Nicht wirklich.
- Altersdiskriminierung? Würde ich dem ArbGeb nicht unterstellen wollen.
- Einen Vertrag, der automatisch endet, sobald die Altersrente ohne Abschläge bezogen werden kann? Da bei Vertragsabschluss die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 65. Lj. erreicht war - war höchstwahrscheinlich dies gemeint.
Man _kann_ natürlich zur Klarstellung einen Anhang zum AV machen, den _beide_Seiten_ unterschreiben (der ArbGeb will ja auch nicht Gefahr laufen, dass der Vertrag wegen Altersdiskriminierung nicht mit Renteneintritt ändert ;-))
Dann schreibt aber nicht "67" rein, sondern "Erreichen der Regelaltersgrenze". Denn irgendwann kommen nicht nur die Hinterbänkler im Sommerloch auf die Rente mit 70 :-/
Erstellt am 29.02.2012 um 14:01 Uhr von kunzundhinz
Lernender
ich habe doch gar nichts anderes geschrieben. Die "unbefristeten" ArbV sind in Tatsache "Sachgrund befristete" Der Sachgrund hier ist dann das Regelrenteneintrittsalter" Das ist dann i.d.R. in den alten Verträgen oder TV oft mit 65 Jahren angegeben oder aber es steht Regelrenteneintrittsalter usw.
Da nun dieses per Gesetz geändert wurde wirkt dieses so auf die ArbV und diese bedürfen daher keiner Änderung.
Wichtig für die AN, sie müssen hier nichts veranlassen