Informationspflicht bei Abmahnung?
Hallo zusammen, muss der AG den BR bei bzw.vor einer Abmahnung eines Kollegen informieren? Falls ja und der AG ist seiner Informationspflicht nicht nachgekommen...ist die Abmahnung dann unwirksam? Vielen Dank im voraus. Matthias
Community-Antworten (5)
29.02.2012 um 00:46 Uhr
Ich gehöre zu denen, die klar sagen: NEIN, der AG muss nicht. Abmahnungen beziehen sich auf das individualrechtliche Verhältnis AG< >AN.
(manche sagen ja - da gibt es einen Info-Anspruch und berufen sich auf das BAG, das aber in einem Urteil von einer kollektiven Abmahnung ausgegangen ist; also nicht vergleichbar)
29.02.2012 um 08:51 Uhr
Ich sage auch klar nein. Allerdings ist das auch eine Frage des Umgangs miteinander. In unserer Firma muß man um solche Info`s nicht erst bitten. Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Gruß
Zardoz
29.02.2012 um 09:36 Uhr
Auch wenn man dazu neigt, die Information des BR durch den ArbGeb aus §80 ableiten zu wollen: Der Paragraf ist nicht strafbewehrt. Und selbst wenn er es wäre oder der BR per ArbG und 23.3 eine Strafandrohung erreicht: Nein, die Abmahnung wird nicht unwirksam!
29.02.2012 um 10:04 Uhr
Ich sehe das ganz anders, zumindest in Bezug auf die Informationspflicht des AG. Guckst du hier: "Der Betriebsrat hat zwar bei der Abmahnung keine unmittelbaren Mitbestimmungsrechte, jedoch ist der Arbeitgeber verpflichtet den Betriebsrat noch vor Ausspruch der Abmahnung nach § 80 Abs. 2 BetrVG zu informieren. Der Sinn und Zweck dieser Informationspflicht des Arbeitgebers besteht darin, den Betriebsrat in die Lage zu versetzen, in der er überprüfen kann, ob seine Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG tangiert sind. (LAG Niedersachsen, AuR 85, 9" Gruß Nichtswissender
29.02.2012 um 11:25 Uhr
Hallo, abgesehen von § 80 ist es natürlich schon deshalb wichtig, den BR vorab zu informieren, damit dieser sehen kann, ob hier ggf. ein Arbeitsplatz gefährdet ist; denn eine Abmahnung enthält für gewöhnlich eine Kündigungsandrohung im Wiederholungsfall. Wo der AG ganz sicher Meldung machen muss, ist bei der Schwerbehindertenvertretung, wenn der betroffene Arbeitnehmer schwerbehindert oder gleichgestellt ist. Hier ist nämlich auch das Integrationsamt einzubeziehen und von der möglichen Gefährdung des Arbeitsplatzes in Kenntnis zu setzen.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Abmahnung BR-Mitglied und Informationspflicht des AG
ÄlterLiebe Leute, ich habe eine Frage zum Thema Abmahnung eines BR-Mitgliedes und der Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat zu dieser Angelegenheit. Folgender Fall: Ein Kollege
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung eines Betriebratsmitglieds, Missachtung von Informationsrechten des BR
ÄlterHallo zusammen, bei meinem Arbeitgeber ist schon seit geraumer Zeit der Neubau eines Gebäudes im Gespäch. Erstmals kam das Thema 2017 auf. Wirkliche Planungsaktivitäten haben aber nicht stattgefunden.
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z