Erstellt am 28.02.2012 um 11:31 Uhr von kunzundhinz
Frage: Warum geht ihr zu solchen Einzelgesprächen?? Es besteht hierzu keine Pflicht. Der BR hat aber als Gremium ein Inforecht.
Erstellt am 28.02.2012 um 11:53 Uhr von rtjum
warum könnt ihr betriebsbedingt nicht den Termin umlegen??
Wenn die chefin an dem normalen Termin nicht da ist, halt nen anderen machen und vor allem Monatsgespräch machen!!
Erstellt am 28.02.2012 um 11:58 Uhr von Petrus
> Umlegen können wir betriebsbedingt den Sitzungtermin auch nicht.
Warum denn das nicht? Wenn eure Chefin nur selten kann, dann muss halt notfalls etwas Umorganisationsaufwand betrieben werden. Und wenn die Chefin nur zu Zeiten kann, wo der Betriebsablauf empfindlich gestört wird, dann ist das eben so. Sie kann daran ja eher was ändern als der BR. (Letztens hatte die Bahn Betriebsversammlung - da gab es am gesamten Vormittag am Haupfbahnhof keine Fahrkarten zu kaufen. Das ging auch. Und die Bahn hat es sogar noch geschafft, die Reisenden darüber zu informieren, dass sie sämtliche Tickets ohne Strafzuschlag im zug lösen können. Und selbst die Schaffner wussten darüber Bescheid... Und wenn _die_Bahn_ DAS schafft - da dürfte der Ausfall von ein paar wenigen BRM in einem "normalen" Betrieb kein Problem sein :-))
Und selbst wenn an dem geänderten Termin nicht alle BRM können (z.B. die berühmte Teilzeitmama, die nachmittags nie kann), mehr als nur der BRV / der Stelli werden es schon sein
Erstellt am 28.02.2012 um 12:19 Uhr von rkoch
Was haltet ihr denn von folgender Pflicht von AG und BR:
Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. (§74 (1) BetrVG)
Macht ihr das Pflichtgemäß? Falls nein: Machen! Falls ja: Was spricht dagegen "die geschäftliche Lage. ZB Betriebskosten" bei dieser Gelegenheit zu erörtern? Die Lage wird sich wohl kaum so oft ändern, das ein mal im Monat nicht ausreichen sollte diese Informationen auszutauschen, oder?
NB: Du sagst nichts über die Größe Eures Betreibes, aber derartiges fällt eigentlich in den Zuständigkeit des Wirtschaftsausschusses, so es einen solchen gibt (ab 101 AN (=7 BRM))...
Erstellt am 28.02.2012 um 12:22 Uhr von Streikposten
Hallo,
noch anzumeken.
Ein SOLL im BetrVG ist i.d.R. wie ein MUSS auszulegen, es sei es gibt gute Gründe für andere Auslegung.
Erstellt am 28.02.2012 um 18:13 Uhr von gironimo
Ich würde auch sagen: Monatsgespräch. Macht die Chefin auf ihre Pflichten aufmerksam. Dazu muss sie ggf. ihren Terminkalender auch anpassen.
Erstellt am 28.02.2012 um 18:23 Uhr von polybär
@Hasenfuss,
hat ausser dir noch jemannd ein problem damit das die monatsgespräche nicht mit "allen" sondern nur mit eine delegigation geführt werden? solltest du weniger als die einfache mehrheit auf deiner seite haben, gehe ich davon aus das der Betriebsrat damit kein problem hat.