Hallo zusammen!

Im Nov. 2011 haben wir eine Kündigungsanhörung (Wegfall des Arbeitsplatzes) bekommen, bei der wir Widerspruch eingelegt haben. Laut dem betroffene Mitarbeiter hätte die GL im bereits gesagt, dass er sich eine neue Stelle suchen soll. Sie würden Ihn so lange weiterbeschäftigen.
Und tatsächlich die Kündigung wurde nicht ausgesprochen. Jetzt hat der Mitarbeiter eine Zusage für eine neue Arbeitstellte und möchte aber selbst nicht kündigen. Er möchte jetzt das der Arbeitgeber in kündigt und möchte natürlich dann noch eine Abfinden.
Jetzt meine Frage: Hat er überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?

Danke für Eure Anworten!

Grüße
Pinky