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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindung trotz neuer Arbeitstelle

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Pinky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Im Nov. 2011 haben wir eine Kündigungsanhörung (Wegfall des Arbeitsplatzes) bekommen, bei der wir Widerspruch eingelegt haben. Laut dem betroffene Mitarbeiter hätte die GL im bereits gesagt, dass er sich eine neue Stelle suchen soll. Sie würden Ihn so lange weiterbeschäftigen. Und tatsächlich die Kündigung wurde nicht ausgesprochen. Jetzt hat der Mitarbeiter eine Zusage für eine neue Arbeitstellte und möchte aber selbst nicht kündigen. Er möchte jetzt das der Arbeitgeber in kündigt und möchte natürlich dann noch eine Abfinden. Jetzt meine Frage: Hat er überhaupt Anspruch auf eine Abfindung?

Danke für Eure Anworten!

Grüße Pinky

3.49606

Community-Antworten (6)

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Kulum

27.02.2012 um 12:05 Uhr

Die Kündigung scheint ja wohl vom Tisch zu sein. Ihr hattet widersprochen und der AG hat tatsächlich nicht gekündigt. Auf welcher Grundlage die Abfindung? Stand davon evtl etwas in der Kündigung? Gab es überhaupt eine schriftliche Kündigung? Habt ihr evtl einen Sozialplan? Per Gesetz gibts erstmal gar keine Abfindung, die erstreitet man sich im Kündigungsschutzprozess - der ja scheinbar nicht in Frage kommt.

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Pinky

27.02.2012 um 12:23 Uhr

Danke Kulum. Für deine Antwort!

Es ist so, dass wir letzte wieder eine Kündigungsanhörung bekommen haben. Die GL hatte bereits mitbekommen, dass er eine neue Stelle in Aussicht hat. Jetzt hat der MA die Zusage bekommen und jetzt möchten die GL, dass er selbst kündigt. Damit wäre ja der Arbeitgebern fein raus, da er weiss das die Kündigung vom Betriebsrat wieder abgeleht werden muss, es würde nämlich keine Sozialauswahl getroffen. In der zwischen Zeit haben wir auch erfahren, dass vermutlich jahrelange schlechte Umsätzzahlen des MA ein weiterer Kündigungsgrund ist.

Der MA möchte jetzt wissen wie er sich Verhalten muss um eine Abfindung zu bekommen. Soll er sich einfach kündigen lassen und dann Kündigungschutzklage einreichen?

LG Pinky

K
Kulum

27.02.2012 um 12:37 Uhr

Wenn er den neuen Job eh schon in der Tasche hat und man ihn nicht kündigen will sollte er versuchen einen Aufhebungsvertrag mit entsprechender Abfindungsklausel zu verhandeln. Wenn man ihn tatsächlich sowieso los werden will, hat er vielleicht Glück. Das mit dem sich kündigen lassen ist nicht so einfach. Zum Chef gehen und um Kündigung bitten und anschließend auf Wiedereinstellung klagen (nichts anderes ist die Kündigungsschutzklage erstmal) könnte vom Gericht evtl falsch verstanden werden.

Allerdings wäre der klügere Zeitpunkt natürlich gewesen, als sich seine neue Stelle noch nicht herum gesprochen hatte.

M
monalisa

27.02.2012 um 13:35 Uhr

@Pinky, der Kollege kann sich die Abfindung ziemlich sicher "abschminken". Der AG wird sich wohl die Hände reiben und sich grinsend im Sessel zurücklehnen! Der Kollege hat einen Termin, zu dem er in der neuen Firma seinen Dienst antreten muss. Sollte er sich das nicht versemmeln wollen, bleibt ihm gar nix anderes übrig als auf den AG zuzugehen und um Aufhebung zu bitten - notfalls eben ohne Kohle!

B
Bakunin

27.02.2012 um 13:51 Uhr

Ich halte es für Zeitverschwendung, mit Winkeladvokatentricks dem AN zu einer Abfindung zu verhelfen, immerhin hat er ´nen neuen Job gefunden, obwohl er nicht mal gekündigt wurde. Viel wichtiger ist es für mich als BR, sich um die Kollegen zu kümmern, die weniger Glück haben.

P
Pinky

27.02.2012 um 13:56 Uhr

@Bakunin

Ich selbst sehe es auch so!! Da er ja auch noch Zeit bekommen hat sich eine neue Stelle zu suchen. Bei zwei andren Mitarbeitern wurde dies ganz anders geregelt, da gabs einen Aufhebungsvertrag und diese waren dann von heute auf morgen einfach weg. Wir sind jetzt so weit, dass wir die Frist einfach verstreichen lassen. Sollen dies der Arbeitgebern und der MA selbst untereinander ausmachen.

DANKE nochmals für alle Anworten!

LG Pinky

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