Verhältnismäßigkeit Seminare
Hallo, mein Arbeitgeber hat mir gesagt, dass er die Übernachtungskosten für ein Hotel, welches man bei Ihnen mit buchen kann nicht übernimmt. Er besteht darauf, dass ich jeden Tag pro Strecke 100km fahre. Also 200km pro Tag ca. 3 Stunden. Ist das noch Verhältnismäßig?
Community-Antworten (2)
08.04.2022 um 10:39 Uhr
Wenn der BR die Schulung mit Übernachtung beschlossen hat, dann ist das so. Ich würde mich nicht beirren lassen und das durchziehen ,denn ansonsten hat man gleich als BR beim AG verloren .
08.04.2022 um 11:00 Uhr
Da musste mal in den Kommentierungen zum § 40 BEtrVg lesen
z.b. Die vom ArbGeb. zu tragenden Dienstreisekosten umfassen insbes. die notwendigen Fahrtkosten sowie die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und evtl. notwendiger zusätzlicher Auslagen.
Gerade bei Seminaren: Berücksichtigung des Nutzens des abendlichen Zusammentreffens mit Referenten und Kollegen
Gibt es eine Betriebliche Reisekostenregelung gilt diese auch für den BR. heisst - wenn andere AN (auch Manager) bei ähnlicher Entfernung im Hotel übernachten, wäre ein Verbot eine Benachteiligung des BR.
Es gibt immer wieder AG die meinen den BR so gängeln zu können/müssen, das muss man evtl beim ersten Mal vor Gericht durchsetzen. Nach dem ersten Urteil herrscht dann in der Regel Ruhe.
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