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Status Leiharbeiter

S
stubsie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr, haben Leiharbeiter, die in die Betriebsorganisation eingegliedert sind und eine weisungsgebende Tätigkeit ausüben, wie alle betriebseigenen MA auch Anspruch auf Hilfe des BR im Entleihbetrieb? Dürfen sie an der Betriebsversammlung teilnehmen?? Danke im voraus

1.00502

Community-Antworten (2)

B
Brigachkatz

26.02.2012 um 21:50 Uhr

Leiharbeitnehmer dürfen die Hilfe des BR in Anspruch nehmen, Sprechstunden aufsuchen und auch an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 14 AÜG)

P
Puppekopp

26.02.2012 um 21:56 Uhr

Wenn sie 3 Monate da sind dürfen sie sogar wählen!

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