Status Leiharbeiter
Hallo Ihr, haben Leiharbeiter, die in die Betriebsorganisation eingegliedert sind und eine weisungsgebende Tätigkeit ausüben, wie alle betriebseigenen MA auch Anspruch auf Hilfe des BR im Entleihbetrieb? Dürfen sie an der Betriebsversammlung teilnehmen?? Danke im voraus
Community-Antworten (2)
26.02.2012 um 21:50 Uhr
Leiharbeitnehmer dürfen die Hilfe des BR in Anspruch nehmen, Sprechstunden aufsuchen und auch an Betriebsversammlungen teilnehmen (§ 14 AÜG)
26.02.2012 um 21:56 Uhr
Wenn sie 3 Monate da sind dürfen sie sogar wählen!
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