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nicht genehmigtes Seminar

T
tirpse
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen, meine kollegin aus konstanz und ich aus schwerte wollen zusammen an einem seminar in hamburg teilnehmen.der arbeitgeber hat die anmeldung unterschrieben.aber die geschäftsleitung lehnt diese ab wegen zu hohen reisekosten und fahrtzeiten... wir sollen einen heimatnahen seminarort wählen. haben wir eine chance dagegen anzugehen?

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Community-Antworten (10)

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Peanuts

26.02.2012 um 08:36 Uhr

"haben wir eine chance dagegen anzugehen? "

Wird denn das Seminar im etwa gleichem Zeitraum in jeweiliger Wohnortnähe angeboten?

Falls ja, sieht es mit Hamburg schlecht aus.

Um was für ein Seminar geht es überhaupt? Grundlagen- oder Spezialseminar?

G
gironimo

26.02.2012 um 09:14 Uhr

Wenn doch nun schon einer Unterschrieben hat! Der BR ist doch nicht zuständig für das Kompetenzgerangel in der Chefetage. Die GF kann ja den Beschluß des BR beim Arbeitsgericht anfechten.

Verweise doch noch einmal auf die DB-Seminartickets. Da spielt es doch so gut wie keine Rolle, wo das Seminar stattfindet.

Wendet Euch doch mal an den Seminaranbieter. Die haben häufig solche Fälle.

T
tirpse

26.02.2012 um 16:49 Uhr

bei dem seminar handelt es sich um arebitsrecht teil 1. also spezialseminar. es gibt schon termine in der nähe.allerdings sind diese vor oder nach ostern.den termin nach ostern hat mein chef schon abgelehnt.die übrigen termine fallen in die wochen mit gbr-sitzungen oder ausschußterminen. falls unser arbeitgeber bei seinem entschluß bleibt,wollen wir uns auch an den seminaranbieter wenden.

P
Petrus

26.02.2012 um 17:05 Uhr

Reisezeit und Reisekosten... Dein Chef weiß aber schon, dass man in ca. 3-4 Stunden von Konstanz nach Hamburg kommt (via Kloten ;-)). Und das ganze hin und zurück für ca. 150-200€...

P
Peanuts

26.02.2012 um 17:46 Uhr

"bei dem seminar handelt es sich um arebitsrecht teil 1. also spezialseminar."

Dieses Seminar ist ein ganz normales Grundlagen- und KEIN Spezialseminar.

"Dein Chef weiß aber schon, dass man in ca. 3-4 Stunden von Konstanz nach Hamburg kommt (via Kloten ;-))"

Kein AG muss eine Flugreise aus dem benachbarten Ausland bezahlen.

"falls unser arbeitgeber bei seinem entschluß bleibt,wollen wir uns auch an den seminaranbieter wenden."

Macht das und hofft ggf. auf einen verständnisvollen Arbeitsrichter.

R
rainerw

26.02.2012 um 18:19 Uhr

@tirpse Zunächst mal einen Gruß an meine Geburtsheimat. :-))

der arbeitgeber hat die anmeldung unterschrieben<

Ich vermute jetzt einfach mal das Du damit den Werkleiter meinst? Wenn ja, und dieser hat auch in der Vergangenheit selbstbestimmend entscheiden können, dann muss der BR natürlich von der ordnungsmäßigkeit seiner Entscheidung ausgehen. Jeweils für Dich in deinem Werk und analog bei der Kollegin in ihrem Werk.

aber die geschäftsleitung lehnt diese ab wegen zu hohen reisekosten und fahrtzeiten...<

Hier stellt sich zunächst einmal die Frage,wie viel Zeit liegt zwischen der Zusage der jeweils zuständigen Werkleiter und der "Nichtgenehmigung" der GL.? Desweiteren, hätte der BR noch die Möglichkeit diese gebuchte Seminar ab zu sagen und sich nach einem neuen Anbieter um zu schauen? "Nichtgenehmigung" habe ich hier in Anführungsstriche gesetzt, weil der BR kein Seminar genehmigen lassen muss, sondern er teilt dem AG mit! Der AG kann dann lediglich gegen die Kosten des Seminars, oder der zeitlichen Lage sein Veto einlegen. Dies muß der AG aber schon sehr Detailiert begründen können. Ein lapidarer Hinweis, zu teuer, psst zeitlich nicht, ist hier nicht ausreichend. Der BR kann, muss aber nicht Gespächsbereitschaft zeigen. Hier hat der AG dann zwei Möglichkeiten. Meint dieser die zeitliche Lage sei vom BR nicht berücksichtigt worden, kann der AG die Einigungsstelle anrufen. Hat er Einwände gegen die Erforderlichkeit, kann er ein diese Streitfrage im arbeitsgerichtlichen Beschlussferfahren klären In Beiden Fällen wird überwiegend von einer Frist von zwei Wochen für angemessen gehalten........denn, würde der AG sich endlos Zeit lassen, würden dem BR nicht genügend Dispositionsmöglichkeiten gelassen. Macht der AG von seinem Recht nicht gebrauch hat er damit sein Recht verwirkt und der BR kann zum Semi fahren. (Bevor meine anderen Kollegen mich hier wieder Steinigen wegen der 2wochenfrist wann der AG die Einigungsstelle anrufen müsste. Nachlesen bei Künzl, ZfA 1993, 361; DKK; § 37 Rn 132; vgl. auch LAG Niedersachsen v.14.8. 1987, AIB 1988, 284 (Ls.), Dietz/Richardi, §37 Rn. 103. Und zu guter letzt, Galperin/Löwisch,§37 Rn. 92)

Sollte euer AG aber vor haben, wegen der Reisekosten oder den Fahrtzeiten, eine höhere Instanz bemühen zu wollen, wird dies wohl ein aussichtsloses Unterfangen sein, wenn es bei euch eine Reisekostenrichtlinie gibt und die Betriebsgröße so gering ist, das die anfallenden Kosten zu keinem Verhältnis stehen. Ansonsten ist der AG nach § 40 Abs.1 verplichtet alle anfallenden Kosten zu tragen. Reisekosten und Fahrzeiten ergeben automatisch den Ort der Veranstaltung: Auch wenn die ausgewählte Schulungsveranstaltung an einem weit entfernten Ort stattfindet als ein vergleichbares Seminar eines anderen Anbieters, muss nicht das örtlich nächstgelegene Seminar ausgewählt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die zu erwartende Effektivität der Schulung zu berücksichtigen. Schon der Einsatz bestimmter Lehrkräfte oder die Verwendung bestimmter pädagogischer Hilfsmittel und Methoden kann einen größeren Schulungserfolg versprechen. Angesichts der Fülle an Seminarangeboten wäre es auch sehr realitätsfremd, wenn AG verlangen dürften, dass Betriebsräte vor jeder Auswahlentscheidung Marktanalysen betreiben müssen. Betriebsräte haben wichtigere Aufgaben zu erledigen als Vergleichsangebote anzufordern und den Bildungsmarkt zu durchforsten.

T
tirpse

26.02.2012 um 20:35 Uhr

vielen dank an an rainerw :) ...das ist mal ne aussage. aber auch an alle anderen ein herzliches dankeschön für ihre beiträge

K
Kulum

27.02.2012 um 08:39 Uhr

@ rainerw

der AG hat 3 Möglichkeiten. Die dritte wird nur gern vergessen. Er kann auch einfach die Lohnfortzahlung und Kostenübernahme verweigern und es auf ein Verfahren ankommen lassen. Er muss nicht mal selber klagen, wie eigentlich vom Gesetz gefordert. Er zahlt einfach nicht und dann ist es am BR die Seminarkosten einzuklagen und am jeweiligen BRM seine Reise- und Lohnkosten einzufordern. Auch wenn es im geschilderten Fall vermutlich schlecht für den AG aussieht, sollte man die Möglichkeit nie ganz außer acht lassen.

P
Petrus

27.02.2012 um 10:12 Uhr

@peanuts

"Dein Chef weiß aber schon, dass man in ca. 3-4 Stunden von Konstanz nach Hamburg kommt (via Kloten ;-))" Kein AG muss eine Flugreise aus dem benachbarten Ausland bezahlen.

Richtig. Aber er wird dem BR dann kaum vorhalten können, dass die Fahrt mit der Deutschen Bahn a) zu lange dauert und b) viel zu teuer ist. Spätestens vor dem ArbG erleidet er damit Schiffbruch, wenn diese Verbindung die billigste und zudem schnellste Verbindung ist. Und wo der Reiseweg langführt, kann ja egal sein, solang es diesen zeitlich nicht verlängert oder verteuert... Ach ja - wenn der ArbGeb auf dem "Landweg" besteht, könnte das bei der Entfernung noch (arbGeb- also betrieblich bedingt!) eine zusätzliche Übernachtung kosten...

R
rainerw

27.02.2012 um 11:11 Uhr

@Kulum .... nicht vergessen, nur noch nicht erwähnt wei es in den seltensten Fällen vorkommt (und außerdem wollten meine Finger nicht mehr nach dem Text. GRINS)

Die meisten AG knicken eh vorher ein, weil sie wissen das ihre Begründung nicht ausreicht.

Ist die Begründung berechtigt, kann man nur dem BR schlechtes Arbeiten oder Sturheit bescheinigen. Lässt der AG es ohne ausreichende Begründung drauf ankommen, müsste der AG auf 2 gerichtliche Verfahren einstellen. Der BR prüft ob die Ablehnung des Seminars völlig Grundlos und nach § 242 BGB rechtsmissbräuchlich wäre. Der BR würde klagen auf Übernahme der Seminargebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten. So ein Verfahren kostet nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Bezahlt der AG kein Entgeld, oder die Fahrtkosten werden nicht erstattet ist es eine individuelle Angelegenheit des entsandten BRM dies per Beschlussverfahren einzufordern. Hier sollte der AG aber nicht nur die Gerichtskosten mit berücksichtigen, sondern auch 5% Verzugskosten auf den ausstehenden Lohn. Für die meisten AG wird es dann auch noch peinlich, wenn sie vergessen dem klagendem BRM vorab ne Abmahnung zu erteilen, weil dieser nicht zur Arbeit erschienen ist. Eine Nichterteilung einer Abmahnung wäre nämlich nicht zu vertreten mit einer Nichtzahlung des Lohnes. Hier sind also 2 Verfahren die Geld und Zeit Kosten. In der Regel ist es in beiden Fällen so das dann darüber auch erst nach der Teilnahme am Seminar gerichtlich entschieden wird.

Ich für meinen Teil gehe aber immer erstmal davon aus das der BR seine Hausaufgaben gemacht hat und Streitigkeiten sorgfältig abwegt.

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