MA-Gespräch zur betriebl. Wiedereingliederung des MAs
AN wird zu einem BE-Gespräch geladen, welches außerhalb seiner derzeitigen (6-stündigen Eingliederungsphase) Arbeitszeit stattfinden soll - ist das rechtens oder muß ein solches Gespräch während der AZ erfolgen?
Community-Antworten (5)
25.02.2012 um 01:59 Uhr
Ich habe gerade Falten auf der Stirn. Was ist ein BE-Gespräch?
25.02.2012 um 09:19 Uhr
Lädt der AG zum Gespräch, hat das während der AZ zu erfolgen.
Selbst wenn der Kollege lt. AV verpflichtet wäre, Ü´stunden leisten zu müssen, scheiden solche während der Wiedereingliederung aus.
25.02.2012 um 10:25 Uhr
Abgesehen davon - auch AN müssen nicht willenlos jedem Termin folgen sondern können einen anderen Termin fordern, wenn der Termin nicht in die Arbeitszeit fällt.
BE heißt ja hier wohl betriebl. Wiedereingliederungsgespräch. Die Frage wäre noch - ist es ein solches oder ist es doch eher ein Krankenrückkehrgespräch.
25.02.2012 um 13:20 Uhr
Einfach hingehen auch wenn einem hier gesagt wird, du mußt nicht! Außer du hast einen guten Grund, zB Arzttermin den du auch belegen kannst. Alles andere ist den Ärger nicht wert!
25.02.2012 um 20:29 Uhr
Puppekopp, ich hoffe Du konntest inzwischen Deine Stirn glätten oder brauchst Du noch ein Bügeleisen?
Peanuts, Gironimo und RoteGarde - ich danke Euch, ihr habt verstanden worum's geht und Eure Antworten sind hilfreich. Das betriebliche Wiedereingliederungsgespräch findet nächste Woche statt - evtl. werfen sich dann nochmal Fragen auf. Ein schönes WE! Gruß LadyRunzel
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