Erstellt am 25.02.2012 um 00:59 Uhr von Puppekopp
Ich habe gerade Falten auf der Stirn. Was ist ein BE-Gespräch?
Erstellt am 25.02.2012 um 08:19 Uhr von peanuts
Lädt der AG zum Gespräch, hat das während der AZ zu erfolgen.
Selbst wenn der Kollege lt. AV verpflichtet wäre, Ü´stunden leisten zu müssen, scheiden solche während der Wiedereingliederung aus.
Erstellt am 25.02.2012 um 09:25 Uhr von gironimo
Abgesehen davon - auch AN müssen nicht willenlos jedem Termin folgen sondern können einen anderen Termin fordern, wenn der Termin nicht in die Arbeitszeit fällt.
BE heißt ja hier wohl betriebl. Wiedereingliederungsgespräch. Die Frage wäre noch - ist es ein solches oder ist es doch eher ein Krankenrückkehrgespräch.
Erstellt am 25.02.2012 um 12:20 Uhr von RoteGarde
Einfach hingehen auch wenn einem hier gesagt wird, du mußt nicht! Außer du hast einen guten Grund, zB Arzttermin den du auch belegen kannst. Alles andere ist den Ärger nicht wert!
Erstellt am 25.02.2012 um 19:29 Uhr von LadyRunzel
Puppekopp, ich hoffe Du konntest inzwischen Deine Stirn glätten oder brauchst Du noch ein Bügeleisen?
Peanuts, Gironimo und RoteGarde - ich danke Euch, ihr habt verstanden worum's geht
und Eure Antworten sind hilfreich. Das betriebliche Wiedereingliederungsgespräch findet nächste Woche statt - evtl. werfen sich dann nochmal Fragen auf.
Ein schönes WE!
Gruß LadyRunzel