Pflegedienstleitung im Personalrat ?
Darf eine Pflegedienstleitung im öffentlichen Dienst , angestellt bei der DRV Hessen, im Personalrat und gesammt Personalrat tätig sein ?
Community-Antworten (2)
23.02.2012 um 22:45 Uhr
Sister Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 24. März 1988
§ 10 (3) Nicht wählbar sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle die in § 8 genannten Personen sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind.
24.02.2012 um 22:26 Uhr
Die Pflegedienstleitung ist wählbar. Denn sie kann nicht sebstständig solche Entscheidungen treffen, wie Einstellungen/ Entlassungen.
http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegedienstleitung
http://www.siessegger.de/Literatur/PDL-Praxis/pdlpraxis%202004%2012.pdf
Doch ob sie gewählt wird entscheiden die Wähler. Ich würde eine solche nicht wählen.
Doch ich kenne Betriebe wo eine Pflegedienstleitung sogar Vorsitzende wurde, leider
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