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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Pflegedienstleitung im Personalrat ?

S
Sister
Jan 2018 bearbeitet

Darf eine Pflegedienstleitung im öffentlichen Dienst , angestellt bei der DRV Hessen, im Personalrat und gesammt Personalrat tätig sein ?

2.05202

Community-Antworten (2)

N
nicoline

23.02.2012 um 22:45 Uhr

Sister Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) Vom 24. März 1988

§ 10 (3) Nicht wählbar sind für die Personalvertretung ihrer Dienststelle die in § 8 genannten Personen sowie Beschäftigte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten der Dienststelle befugt sind.

§ 8 http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/26ta/page/bshesprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=160&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PersVGHE1988pP8&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint

W
wahlvst

24.02.2012 um 22:26 Uhr

Die Pflegedienstleitung ist wählbar. Denn sie kann nicht sebstständig solche Entscheidungen treffen, wie Einstellungen/ Entlassungen.

http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegedienstleitung

http://www.siessegger.de/Literatur/PDL-Praxis/pdlpraxis%202004%2012.pdf

Doch ob sie gewählt wird entscheiden die Wähler. Ich würde eine solche nicht wählen.

Doch ich kenne Betriebe wo eine Pflegedienstleitung sogar Vorsitzende wurde, leider

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