Susanne,
das Problem ist, dass Deine Frage eine Problematik berührt die sich mit Recht und Gesetz nicht lösen läßt.... Das führt zwangsläufig zu sarkastischen Antworten. (Zur Erinnerung: Das Zeichen am Ende von Kölners Beitrag ist ein emoticon (siehe Wikipedia!) und soll ausdrücken, dass die Antwort nicht uneingeschränkt ernst gemeint war)
Die einzig richtige ist eigentlich: Löst Euer Problem selbst....
Tatsache ist: Wenn Euch euer BR nicht passt, dann müsst ihr eben einen anderen wählen! Und wenn ihr nicht so lange warten wollt, bis der nächste reguläre Wahlzeitraum ist (in knapp 2 Jahren), dann könnt ihr als AN nur eines machen:
nach §23 (1) BetrVG könne 1/4tel der wahlberechtigten AN (oder die Gewerkschaft) beim Arbeitsgericht beantragen, den BR wegen grober Verletzung seiner Pflichten (z.B. weil er keine Betriebsversammlungen macht, das reicht u.U. aus) aufzulösen zu lassen.
Wenn ihr das nicht hinbekommt könnt ihr nur immer wieder den BR nerven, nerven und nochmal nerven....
Und wenn bei der nächsten Wahl wieder dieser BR gewählt wird (z.B. weil sich niemand anderes hat aufstellen lassen!), dann ist das eben so.
Ich kann mir vorstellen, dass Du gerne eine andere Antwort möchtest, aber die GIBT es eben nicht. Vor diesem Hintergrund lies nochmal die Antworten der Kollegen und Du wirst verstehen, dass sie Dir nichts böses wollen..... Auch streikposten hat (etwas hart zwar) nichts falsches gesagt....
Und wenn Du Dir seine Antwort zu Herzen nimmst, könnt ihr vielleicht bei der nächsten Wahl was bewegen, z.B. in dem Du Dich selbst aufstellen läßt und bis dahin ausreichend viele Wähler auf Deine Seite ziehst..... Und: Keine Angst vor LISTENWAHL! Wenn nur eine geringe Mehrheit der Wähler hinter den jetzigen BRM steht, werden diese bei PERSONENWAHL wieder zu 100% den BR stellen. Bei Listenwahl haben sie bei einer geringen Mehrheit der Wähler hingegen bestenfalls 3 BRM im BR - und 2 BRM von Eurer Liste.... Vielleicht gibt es aber auch genug "unzufriedene", dass Ihr die Mehrheit stellt.
BTW: Auf eine Arbeitgeberversammlung (!) besteht für AN anwesenheitspflicht, wenn der AG nichts anderes gesagt hat. Eine derartige Versammlung zu verlassen ist eine Pflichtverletzung die den AG zur Kündigung berechtigen würde, und wenn der BR die AN dazu "aufgehetzt" hat, wäre das erneut eine Pflichtverletzung des BR...
BTW: Auch der "Trittbrettfahrer" war nicht böse gemeint, Anspruch auf gewerkschaftliche Rechte, wie eine tarifliche Lohnerhöhung, haben eben nur zahlende Mitglieder der GEW. Und alle jene, welche die Vergünstigungen mitnehmen ohne selbst ihren Beitrag dazu zu leisten sondern sich von den anderen Kollegen mitfinanzieren lassen, wie würdest Du die nennen? Schmarotzer nennt man solche im Sprachgebrauch auch.... Wenn es Dich stört, dass zahlende Gewerkschaftsmitglieder Dich so nennen, kannst Du das einfach ändern: Werde selbst Gewerkschaftsmitglied..... Wenn Du das tust wirst Du ganz schnell auch ein anderes Bild von denen bekommen, die Du mit deinem Beitrag (i.d.R. 1% des Bruttoeinkommens) mitfinanzierst....