Handelt der BR zurecht - BR gibt Infomationsmaterial von einem Betriebsratslehrgang dem betreffenden ehemaligen BRM nicht heraus?
Ich bin vor kurzem von meinem Amt als Betriebsrat zurückgetreten. Ich habe noch Infomationsmaterial von einem Betriebsratslehrgang im BR-Büro liegen. Ich forderte diese Unterlagen von dem Betriebsrat. Der BR verweigert die Herausgabe des Materials mit der Begründung es sei von Betrieblichen geldern erworben und stehe dem Betriebsrat zu. Es handelt sich dabei um einen Ordner der als Begleitmaterial für den Lehrgang ausgegeben wurde. Nun zur Frage : Handelt der Betriebsrat zurecht oder ist er Verpflichtet mir das infomationsmaterial auszuhändigen ? Die Urkunde über die Teilnahme am Lehrgang befindet sich ebenfalls im Ordner.
Community-Antworten (9)
12.09.2008 um 19:18 Uhr
@Leori1000 ...gebrauchen kannst Du die Unterlagen ja jetzt nicht mehr. Also?
12.09.2008 um 19:21 Uhr
Selbsverständlich kann ich die Unterlagen noch gebrauchen. das war auch nicht die Frage ...
12.09.2008 um 19:25 Uhr
@Leori1000 Die Unterlagen enthalten aber doch eine Zusammenstellung von Themen eines BR...und Du bist doch kein BRM mehr.
12.09.2008 um 19:31 Uhr
Aber Kölner!!! Es sind seine Unterlagen!!! Und was er damit vorhat, ist seine Sache! Ich habe z.B. Betriebsratspraxis A bis Z und die Arbeits- und Sozialordnung erhalten und die kann jeder gebrauchen! Leori, deine Seminarunterlagen gehören dir alleine und nicht dem Gremium. Warum du das Gremium verlassen hast wäre interessant, aber für deine Frage nciht entscheidend!
12.09.2008 um 19:51 Uhr
Ich bin mit der Arbeit des Gremiums in seiner Form nicht einverstanden. Aber das ist ein anderes Theman ;) Ich werd mich mit Sicherheit zur Neuwahl aufstellen lassen wenn es soweit ist. Für mich währe es wissenswert ob es eine rechtliche Handhabe gibt. Da das leider das einzigste ist was unser BR zur Zeit kann.... Mit § um sich schmeißen.
12.09.2008 um 20:19 Uhr
Versuche es mal so zu erklären: Es sind Unterlagen die du wärend deines Besuchs des Seminars erhalten hast. Also deine! Das Essen was du gegessen hast, bekommt ja auch nciht das Gremium. Das sind wie gesagt Arbeitsunterlagen die du bei Besuch des Seminars zum arbeiten während der Schulung brauchtest. Also deine! Auch der Kugelschreiber gehört dir (solltest du einen bekommen haben). Wenn die also so auf §§ stehen, kannst du ja mal was von Diebstahl andeuten! Nur Sachaufwand, den der AG für das Gremium als solches bereitgestellt oder bezahlt hat, gehört dem Gremium - außerdem stehen da vielleicht deine Gedanken zu Thenmen oder Ausarbeitungen drin, das ist dein geistiges Eigentum!!!
12.09.2008 um 21:11 Uhr
Wenn Du die Unterlagen nicht im BR-Büro gelagert hättest, sondern z.B. zuhause - wäre doch sicher niemand auf die Idee gekommen diese zu fordern, oder?
12.09.2008 um 23:27 Uhr
Hallo Leori1000
wenns sie §§ wollen, sag Ihnen einfach dass gemäß §37 BetrVG nicht das Gremium als solches sondern das einzelne BRM einen Schulungsanspruch hat. Die Duchsetzung der Schulung gegenüber dem AG macht zwar der BR, aber die Schulungen stehen dem Mitglied des BR zu! Und deshalb sind die Unterlagen die du erhalten hast auch deine!
MFG Matze
13.09.2008 um 11:11 Uhr
Hallo Leori1000, mal ein wenig provokant geantwortet... man kann es auch so sehen, die Schulung mit allem drum und dran wurde vom Arbeitgeber bezahlt, also könnte man jetzt sagen, die Unterlagen gehören ihm. Was ich nur blödsinnig finde, das der BR argumentiert, die Unterlagen gehören ihm, wenn dann schon der Firma, und dann ist es doch Sache des Arbeitgebers darauf zu achten, das er sein "Eigentum" behält. Letztendlich ist es doch reine Nickelichkeit Dir gegenüber, denn der AG weiß nicht, was ihr auf Schulungen bekommen habt. Zumindest müssen Sie Dir Dein Zertifikat und Deine persönlichen Aufzeichnungen wiedergeben.
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